Auch einige ZEG-Mitglieder staunten nicht schlecht, als sie erfuhren, dass ihre Einkaufsgenossenschaft jetzt auch über das Internet verkauft. In der aktuellen November-Ausgabe der ADAC Motorwelt hat die ZEG auf der Seite 36/37 wiederum eine zweiseitige Anzeige platziert. Die Anzeige bietet neben dem dreirädrigen Tretroller »City Surfer« ausschließlich Fitnessgeräte. Dabei handelt es sich um einen Cross-
Die europäische Zweiradhändlervereinigung ETRA hat sich an die Europäische Kommission gegen die Anti-Dumping-Klage, SRAM versus Shimano, gewandt. Die ETRA begründet diesen Schritt mit einer möglichen Preiserhöhung von Fahrrädern mit den betroffenen Nabenschaltungen, wenn es zu einer Erhebung von Dumpingzöllen auf diese Importe kommen würde. Laut ETRA ist Shimano einer der Pioniere in der Entwicklung neuer
Ab 2001 soll nach Plänen des Bundesverkehrs-ministeriums ein allgemeines Verbot für Mobil-telefone am Steuer gelten. Ginge es nach Bundesverkehrsminister Reinhart Klimmt, soll dieses Handy-Verbot für alle Fahrzeugführer – also auch für Radfahrer – gelten. Denn wer fahre, solle auch gefälligst beide Hände „für die Bewältigung der Fahraufgabe frei haben“. Ab dem 1.1.2001 soll dann fahrtechnisch
Der junge E-Commerce-Anbieter Sporthouse.de AG hat noch einmal die Bremse angezogen. Künftig will man sich wieder voll und ganz auf das profitable Kerngeschäft Golf konzentrieren. Wollten die Münchener doch mit dem ehemaligen Giant-Deutschland-Chef Ralf Kindermann an der Spitze ein virtuelles Sporthaus inklusive Fahrradverkäufen starten (s. RM 8/00). „Der Ausflug war richtig, aber an der Börse
§ 14 Bundeswaldgesetz: »Das Radfahren ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Die Länder regeln die Einzelheiten«. Diese Einzelheiten fallen getreu den Grundsätzen des Föderalismus in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aus. Da gibt es Länder, wie z.B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen, die das Bundeswaldgesetz für Fahrradfahrer kaum weiter einschränken.