Nachdem Ende April der Bundesrat der Pflegereform zugestimmt hat, tritt es nun am 1. Juli in Kraft. Das Gesetz soll das Konzept der Pflegeversicherung fortschreiben und Defizite des Pflegesystems ausgleichen.
Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes sind massiv: So kann ein Arbeitnehmer, der sich kurzfristig entscheidet, einen nahen Angehörigen pflegen zu wollen, eine so genannte »Pflegezeit« in Anspruch nehmen. Diese kann bis zu sechs Monate dauern, ohne dass der Arbeitgeber Einfluss nehmen kann. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber lediglich die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer mitteilen, einer ausdrücklichen Genehmigung bedarf es nicht.
Für Arbeitgeber gibt es zu diesem Thema viel Fragen. Mehr Informationen zum neuen Gesetz gibt es im Personalportal der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/personal