Der unschöne Streit zwischen Dr. David Hon und seinem Unternehmen Dahon auf der einen und seiner einstigen Frau und seinem Sohn Joshua und deren neuen Unternehmen Tern auf der anderen Seite geht in die zweite Runde. Nachdem Dahon North America bereits in der Heimat eine Klage gegen Tern eingeleitet hatte, schlug Tern jetzt auf der Eurobike gleich mit zwei einstweiligen Verfügungen zurück. Folge: Dahon mußte sowohl einige Produkte als auch sämtliche dazu gehöriges Marketing-Material, Kataloge etc. entfernen. Zudem musste laut Dahons Global Marketing Director Eddie Ecclestone auch die geplante Dahon Fashion Impuls Show geändert werden.
Genau genommen geht es bei der einen einstweiligen Verfügung um den Gebrauchsmuster-Schutz eines Rahmens, der an den Dahon-Modellen „Vector“ und „Ios“ zum Einsatz kommt. Diese Modelle standen nicht bei Dahon am Stand, sondern bei Bico in der Zeppelin-Halle. Bico ist seit dem Dahon-Tern-Split neben dem vorab bestehenden Handelspartner ZEG und dem ebenfalls neu eingestiegenen Importeur BBF aus Berlin jetzt auch exklusiver Dahon-Vertriebspartner in Deutschland.
Im zweiten Fall geht es um eine Sattelstütze mit integrierter Fußpumpe. Laut Erfinder Zorin Innovations Ltd. habe man zwar eine Lizenzvereinbarung über das sogenannte „PostPump“-Patent mit Dahon North America vereinbart gehabt. Die sei aber mit dem Modelljahr ausgelaufen und ab 2012 an Mobility Holdings – Mutter von Tern-Ableger Biologic – weiter gereicht worden.
Auf einer Dahon-Pressekonferenz ging Ecclestone auf Nachfrage kurz auf die einstweiligen Verfügungen ein. Mit Blick auf die erste Verfügung erklärte er, daß sich das deutsche Gericht auf ein in Litauen eingereichtes Patent berufe. Trotzdem glaubt er, diesen Fall zugunsten von Dahon wenden zu können. Begründung: „Wir haben ‚Vector’ bereits auf der letztjährigen Eurobike präsentiert und einen Award dafür gewonnen. Da gab es das Unternehmen Tern noch gar nicht.“ Fortsetzung folgt…
– Jo Beckendorff –