Laut Conebi – dem europäischen Dachverband der nationalen Fahrrad- und Fahrradteile-Industrie – hat der Rat der EU am 7. Dezember eine Einigung über aktualisierte Regeln für die Mehrwertsteuersätze erzielt: mit den neuen Vorschriften können Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf die Lieferung, Vermietung und Reparatur von Fahrrädern, einschließlich Elektrofahrrädern, ermöglichen. Sowohl Conebi aus auch der europäische Dachverband der europäischen Radverkehrs-Organisationen European Cyclists Federation (ECF) und der Industrieverband Cycling Industries Europe (CIE) begrüßen diesen Schritt. Schließlich habe er das Potenzial, »Fahrräder für Kunden in ganz Europa erschwinglicher zu machen und dem Radfahren einen weiteren Schub zu geben«.
Kommt er oder kommt er nicht? Immer wieder wurde über einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Fahrradprodukte diskutiert – und immer wieder hatten oben genannte Verbände in Brüssel ihre Stimme erhoben.
Anfang 2018 nahm das Thema noch einmal Fahrt auf. Damals hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Reform der Mehrwertsteuersätze veröffentlicht. Nach diesem Vorschlag hätten zwar konventionelle Fahrräder und E-Autos von einer reduzierten oder gar keine Mehrwertsteuer profitieren können. E-Bikes waren allerdings ausgenommen: sie wurden als Gegenstände eingestuft, auf deren Lieferung der Mehrwertsteuer-Normalsatz von mindestens 15 Prozent zwingend anzuwenden gewesen wäre.
Gleich nach Veröffentlichung des Kommissions-Vorschlags setzten sich ECF und Conebi gemeinsam dafür ein, dass auch E-Fahrräder in die Liste der Gegenstände aufgenommen werden, auf die die EU-Mitgliedstaaten ermäßigte Sätze anwenden können. Dazu gehörten ein gemeinsames Positionspapier und zahlreiche Treffen mit Beamten der Kommission und der Mitgliedstaaten.
In der Zwischenzeit haben einzelne Mitgliedstaaten wie Belgien sogar Gesetze verabschiedet, die ermäßigte Mehrwertsteuersätze für alle Arten von Fahrrädern vorsehen. Das soll laut Conebi geschehen, »sobald der EU-Mehrwertsteuerrahmen dies zulässt, und die Forderungen des Fahrradsektors auf europäischer Ebene unterstützt«.
All diese Bemühungen haben nun Früchte getragen: In der allgemeinen Ausrichtung des Rates der EU zur Überarbeitung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie haben sich die Regierungen der Mitgliedstaaten darauf geeinigt, die Lieferung, Vermietung und Reparatur von Fahrrädern in die Liste der Gegenstände aufzunehmen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können – und das auch ausdrücklich auch auf E-Bikes.
O-Ton Conebi: »Gemäß dem besonderen Gesetzgebungsverfahren, das in diesem Fall anzuwenden ist, wird der Rat die Richtlinie förmlich annehmen, sobald das Parlament seine nicht bindende Stellungnahme zu dem Vorschlag abgegeben hat. Dann können die Mitgliedstaaten Mehrwertsteuerermäßigungen für Fahrräder und E-Bikes einführen.«
Text: Jo Beckendorff/Conebi