In Zusammenarbeit mit dem Schweinfurter Fahrrad-Obertester Velotech.de GmbH führt der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungsverein e.V. (kurz Dekra) ab sofort sicherheitstechnische Überprüfungen der sogenannten S-Pedelec-Klasse – den bis 45 km/h schnellen Pedelecs – durch, für welche „die allgemeine Betriebserlaubnis beim KBA oder anderen europäischen Genehmigungsbehörden beantragt werden soll“.
Dazu heißt es in einer Velotech-Pressemitteilung: „Pedelecs haben das Angebot an motorisierten Zweirädern verändert. Derzeit gelten sie mit additiver Motorunterstützung bis 25 km/h und 250 W noch als Fahrräder. Mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h und/oder einer Leistung von mehr als 25km/h oder mehr als 250W werden sie aber als Kraftfahrzeuge der Klasse L1e eingestuft und sind betriebserlaubnisspflichtig.“
Prüfungen für Einzelbetriebserlaubnisse und EG-Typgenehmigungen könnten nur von Dekra oder den Tüvs durchgeführt werden. Die Typgenehmigung erteilt wiederum das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder andere europäische Genehmigungsbehörden.
Die derzeitige Vorschriftenlage würde dieser neuen Fahrzeugklasse nicht gerecht: „ S-Pedelecs bis 45 km/h passen nicht in die bisher für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor geltenden Bauvorschriften. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat deshalb am 24.10.2011 zusammen mit zahlreichen Experten das Thema beraten und Empfehlungen beschlossen. Diese Empfehlungen sollen zügig umgesetzt werden. Dabei wird besonders auf die häufig mangelhafte Betriebsfestigkeit und die Manipulation der Leistungs- und
Geschwindigkeitsbegrenzungen hingewiesen. Die Erkenntnisse sollen bei der derzeitigen Überarbeitung der EU-Rahmenrichtlinie für die Betriebserlaubnis dieser Fahrzeuge berücksichtigt werden. Dekra und Velotech.de GmbH haben dies aufgegriffen und die Arbeitsmöglichkeiten eines akkreditierten und benannten Technischen Dienstes mit dem Potential eines akkreditierten Fahrrad-Testlabors verbunden.“
Begründet wird dies damit, dass in erster Linie die Fahrzeugsicherheit bestätigt werden muss, nicht nur die Erfüllung überholter Richtlinien: „Es ist bekannt, dass im europäischen Markt viele Stimmen das Niveau niedrig halten. Gleichzeitig haften die Anbieter aber für die angemessene Betriebssicherheit ihrer Fahrzeuge.
Der Umfang der gemeinsamen Prüfungen umfasst folgende Punkte:
– Typgenehmigungsvorschriften für Klasse L1e nach RL 2002/24/EG
– Betriebsfestigkeit und Fahrrad spezifische Funktion auf der Basis der Prüfgrundsätze für das GS-Zeichen
– Elektrotechnische Sicherheit EMV
– Umweltverträglichkeit
Weitere Auskünfte erteilen Dekra (www.dekra.de) und/oder Velotech.de GmbH (www.velotech.de).
– Jo Beckendorff –