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Deuter contra Massenportale – Gericht gibt Anbieter vorerst Recht
OLG Frankfurt

Kein geringerer als Bikerucksack-Pionier Deuter Sport GmbH sorgt nun mit einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erstrittenen Urteil dafür, dass Markenhersteller sehr wohl den Verkauf ihrer Produkte über große Online-Plattformen wie Amazon oder Ebay verbieten dürfen – zumindest vorerst.

Deuter argumentiert, dass man in dem Vertrieb über Amazon & Co. sein Premium-Image gefährdet sieht. Hier gab das OLG Frankfurt dem Anbieter in dem Sinne Recht, dass »Deuter ein berechtigtes Interesse daran habe, eine qualitativ hochwertige Beratung über seine Rucksäcke sicherzustellen«. Die könnten Online-Plattformen wie Amazon & Co. eben nicht bieten.
Deuter wollte aber auch den Verkauf seiner Produkte über Preisvergleichs-Portale verbieten lassen. Hiermit kam die Schwan-Stabilo-Tochter aber nicht mit durch. OLG-Begründung: Eine solches Verbot sei nicht notwendig, weil diese Preisvergleichs-Portale nicht dem unmittelbaren Verkauf, sondern eher als Suchmaschine zum Auffinden von Händlern dienen würden, die dieses Produkt führen.
Ob das jetzt gefällte Urteil allerdings eine grundsätzliche Trendwende einleiten wird, ist fraglich. Denn noch ist es nicht rechtskräftig. Und das Gericht hat bereits eine Revision zugelassen.
Anders ausgedrückt: Bis zu einem letztendlich gültigen finalen Urteil kann es im schlimmsten Fall noch Jahre dauern.

Text: Jo Beckendorff, Foto: OLG Frankfurt

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