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E-Bike-Geschwindigkeit auf dem EU-Prüfstand – wer hilft ETRA?

Darauf haben viele E-Bike-Anbieter gewartet: Laut einer Pressemitteilung der ETRA – des Dachverbandes der europäischen Zweirad-Fachhandelsverbände – wird es zum Thema E-Bike und Geschwindigkeit eine Nachprüfung seitens der EU geben.

Nach aktueller Lage darf der (E-)Motor eines E-Bikes keine 250 W überschreiten und muß gegebenenfalls auf eine (Höchst-)Geschwindigkeit von max. 25 km/h gedrosselt werden. E-Bikes, die diese Geschwindigkeit überschreiten, gelten laut der aktuellen Gesetzgebung nicht mehr als E-Bike, sondern als Mofa bzw. Moped. Heißt: Es besteht nicht nur eine Versicherungs-, sondern auch eine Betriebserlaubnis- sowie Helmpflicht.

ETRA ist bezüglich dieser Gesetzgebung und in punkto Nachbesserung/Nachprüfung bereits im laufenden Kontakt mit der zuständigen EU-Kommission. Aus diesem Grunde sammelt der Verband weitere Stellungnahmen und Inputs betroffener Parteien.

Diese können den auf der Etra-Webseite www.etra-eu.com gestellten Fragebogen ausfüllen und sollen ihn bitte noch vor dem 23. Februar an die ETRA schicken (e-mail-Adresse etra@pandora.be). Für weitere Fragen steht ETRA-Generalsekretärin Annick Roetynck gerne zur Verfügung (Tel. ++32/9 233 60 05).

– Jo Beckendorff –

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