Vor einem Jahr wurden Rabattgesetz und Zugabeverordnung ersatzlos gestrichen.
»Nachdem die Einzelhandelsunternehmen anfangs die neuen Rabattmöglichkeiten zurückhaltend einsetzten, loben sie mittlerweile munter Rabatte aus und geben Zugaben. Sie greifen jetzt vermehrt zur Werbung mit Rabatten, um im Wettbewerb bei schlechter Konjunktur, geringen Umsätzen und geringer Frequenz von den Verbrauchern stärker bemerkt zu werden«, so Stefan Schneider, der stellvertretende Geschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE). Das Bild sei aber differenziert. Die eine Hälfte der Händler setze verstärkt auf Rabatte für bestimmte Sortimente oder Kundengruppen und spiele mit Bonuspunkten, Zusatzprozenten und Sonderrabatten, während die andere Hälfte auf feste, klare und verlässliche Preise vertraue.
Die Freigabe der Rabatte habe aber auch ihre Schattenseiten: »Wegen der großflächig beworbenen Aktionen der bundesweit filialisierten Betriebe drohen preiswerte Angebote lokaler Händler aus dem Gesichtsfeld der Kunden zu geraten. Umso wichtiger ist es, dass sich der mittelständische Einzelhandel auf seine Stärken wie Kundennähe, Flexibilität, Qualität und Service besinnt und Kooperationen eingeht. Das kann zum Beispiel eine gemeinsame City-Kundenkarte sein«, meint Stefan Schneider.
Was die Regelung der Sonderverkäufe betrifft, so sei die derzeitige Situation mit ihren Unklarheiten darüber, ob Werbeveranstaltungen rechtlich zulässig seien, für alle Unternehmen unbefriedigend. Der Wettbewerb brauche möglichst klare Regeln, an die sich alle Unternehmen hielten. Die Veränderung müsse in eine Reform des gesamten Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb eingebettet werden. Dafür setzt sich der HDE auch in einer beim Justizministerium eingerichteten Arbeitsgruppe ein.