Seit dem Jahr 2020 dürfen knapp 1,5 Millionen kommunal Angestellte Diensträder leasen. Seitdem wurde das Programm schon in hunderten Kommunen umgesetzt. Während das Angebot auch für die meisten Landesbeamt:innen offen stand, blieben Landesangestellte hingegen bislang aufgrund der Restriktionen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes außen vor. Diese Hürde ist seit der Einigung am Wochenende genommen. Bereits ab Januar 2024 soll die Regelung in Kraft treten.
Zur Einigung Zukunft Fahrrad e.V. erklärt Geschäftsführer Wasilis von Rauch: »Die Einigung pro Dienstfahrrad ist ein wichtiger Schritt zur Umgestaltung der betrieblichen Mobilität hin zu nachhaltigeren Verkehrsmitteln. Die Hälfte aller Berufspendelnden hat einen Arbeitsweg unter zehn Kilometer, diese Strecken sind für die meisten Menschen problemlos mit einem guten Fahrrad oder E-Bike zurücklegbar. Mehr noch, mit einem Dienstrad sind die meisten schneller vor Ort und – wo die Radwege stimmen – auch noch mit jeder Menge Spaß bei der Sache.« Jetzt fehle nur noch ein nennenswerter Zuschuss seitens der Arbeitgebenden in der nächsten Tarifrunde.
Zukunft Fahrrad macht auch noch einmal darauf aufmerksam, dass über 20 Prozent der klimarelevanten Emissionen des Personenverkehrs auf das Berufspendeln entfallen. Diese Emissionen gehen fast vollständig auf den Pkw-Berufsverkehr zurück. O-Ton Wasilis von Rauch: »Der vereinfachte und günstige Zugang zu Fahrrädern über das Dienstradleasing-Angebot ist eine sinnvolle und effektive Maßnahme für mehr Klimaschutz und eine bessere Gesundheit der Belegschaft. Die Einigung im Tarifvertrag ist somit ein echter Zugewinn für Beschäftigte und Arbeitgebende, aber auch die Gesellschaft als Ganzes.«
Unter diesem Link ist die am Wochenende verabschiedete Einigung im Wortlaut nachzulesen.
Text: Jo Beckendorff/Zukunft Fahrrad