Erbschaftsteuer: HDE sieht Nachbesserungsbedarf
Stefan Genth

Der HDE sieht noch Nachbesserungsbedarf bei der Reform der Erbschaftsteuer. »Nach der aktuell geplanten Regelung würden Familienunternehmen im Erbfall oft überbesteuert«, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Grund dafür sei, dass Unternehmen überbewertet würden und letztlich deshalb überhöhte Erbschaftsteuern zu zahlen hätten. Außerdem seien die Regelungen nach wie vor zu bürokratisch. Insbesondere die notwendige Bewertung des Privat- und einzelner Gegenstände des Betriebsvermögens sei aufwendig. Hier seien Vereinfachungen gefordert. Klarstellungsbedarf sieht der HDE bei der Definition des begünstigten Vermögens. Hier befürchten die Unternehmen, dass sie künftig für die jedes Einzelstück des Betriebsvermögens einen Nachweis erbringen müssen. Die Folge könnten bürokratische und langwierige Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung sein.
Positiv bewertet der HDE dagegen, dass im Kabinettsentwurf die Schwellenwerte leicht angehoben wurden, ab denen Unternehmen als groß gelten und deshalb nur unter Einschränkungen von der Erbschaftsteuerbefreiung profitieren können.
Foto: HDE       
                

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