Als verwendungsfertiges Produkt unterliegt ein Pedelec gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den EU-Richtlinien umfassenden Prüf- und Kennzeichnungsanforderungen. Diese Anforderungen gewährleisten, dass das Pedelec – bevor es auf den Markt kommt – alle relevanten Sicherheitsstandards erfüllt und dass die Produktqualität und -sicherheit über die gesamte Lebensdauer des Produkts durch Marktüberwachung sichergestellt bleibt. Die abschließende Gesamtprüfung stellt sicher, dass das Pedelec vollständig konform und sicher ist. Nur so erhalte der Endnutzer ein geprüftes und sicheres Produkt.
Dieser Brust-Bericht deckt alle wichtigen Aspekte zur Zulassung des Pedelecs ab und stellt sicher, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Grundsätzlich wird das Pedelec als Produkt behandelt, das vom Endnutzer ohne zusätzliche Montage sofort verwendet werden kann. Dafür ist Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen und die Konformität mit den EU-Richtlinien zwingend erforderlich.
Definition »verwendungsfertiges Produkt«
Ein Pedelec gilt als verwendungsfertiges Produkt, da es ohne weitere Montage- oder Anpassungsarbeiten durch den Endnutzer sofort einsetzbar ist. Laut ProdSG müssen verwendungsfertige Produkte alle geltenden Sicherheitsstandards erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein. So wird sichergestellt, dass sie im Marktverkehr keine Gefährdungen darstellen.
Anforderungen an Sicherheit und Konformität
Pedelecs, die als verwendungsfertige Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden, müssen die europäischen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Zu diesen Anforderungen zählen allgemeine Sicherheitsstandards sowie spezifische Anforderungen für elektrisch unterstützte Fahrräder, die in der Norm EN 15194 festgelegt sind.
Zudem ist die CE-Kennzeichnung zwingend erforderlich. Sie bestätigt, dass das Pedelec alle EU-Richtlinien erfüllt und alle relevanten Prüfungen erfolgreich bestanden hat.
Zusätzlich können Hersteller das GS-Zeichen für »Geprüfte Sicherheit« beantrage. Dieses stellt eine freiwillige Sicherheitsprüfung dar und zeigt Verbrauchern an, dass das Produkt strenge Sicherheitsstandards erfüllt.
Prüfung und Konformitätsbewertung
Pedelecs müssen einer umfassenden Konformitätsbewertung unterzogen werden, die folgende sicherheitsrelevanten Merkmale abdeckt:
- Elektrische Sicherheit: Prüfung der Batterien, Verkabelung und Sicherstellung von Schutzmaßnahmen gegen Kurzschlüsse und Überhitzung.
- Mechanische Sicherheit: Überprüfung der Stabilität des Rahmens, Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie Belastbarkeit und Haltbarkeit der Materialien.
- Beleuchtung und Sichtbarkeit: Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Beleuchtung und Einhaltung der Sichtbarkeitsanforderungen gemäß den Anforderungen im Straßenverkehr.
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV): Sicherstellung, dass das Pedelec keine anderen elektronischen Geräte durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt.
Um die Qualität und Unabhängigkeit der Prüfungen sicherzustellen, müssen diese Prüfungen von einem akkreditierten Prüfinstitut durchgeführt werden, das die Anforderungen der DIN ISO 17025 erfüllt.
Kennzeichnung und Dokumentation
Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Pedelec die CE-Kennzeichnung sowie – falls freiwillig beantragt – das GS-Zeichen. Darüber hinaus müssen Hersteller oder Importeure sicherstellen, dass die notwendigen Kennzeichnungen und Informationen auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sind. Dazu gehören:
- Name und Anschrift des Herstellers
- Modell- und Seriennummer
- Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache
Zur umfassenden Dokumentation gehört ebenfalls der Konformitätsnachweis. Der kann im Fall von Kontrollen durch Marktüberwachungsbehörden vorgelegt werden.
Marktüberwachung und Pflichten der Hersteller
Um die Qualität und Unabhängigkeit der Prüfungen sicherzustellen, bleibt der Hersteller nach Inverkehrbringung des Pedelecs verpflichtet, regelmäßig Stichproben und Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen.
Außerdem besteht eine Meldepflicht für Vorfälle, bei denen das Pedelec eine Gefährdung für den Nutzer oder Dritte darstellen könnte. Falls Sicherheitsrisiken bekannt werden, ist der Hersteller zudem verpflichtet, angemessene Maßnahmen wie Rückrufaktionen oder Warnungen einzuleiten.
Vollständige Produktprüfung und abschließende Bewertung
Um die Zulassung und Sicherheit des Pedelecs als verwendungsfertiges Produkt endgültig sicherzustellen, muss das gesamte Produkt einer abschließenden Gesamtprüfung unterzogen werden. Um sicherzustellen, dass alle Komponenten nahtlos zusammenarbeiten und keine Gefährdungen durch Systemfehler oder Inkompatibilitäten bestehen, umfasst diese Prüfung eine integrative Bewertung aller sicherheitsrelevanten Merkmale und Funktionen des Pedelecs. Außerdem wird ein Testlauf unter realistischen Bedingungen (auf einen Trommelprüfstand) empfohlen. So wird überprüft, dass das Pedelec den Anforderungen des Endnutzers gerecht wird und sicher verwendet werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss der Gesamtprüfung und Bestätigung der Konformität kann das Pedelec endgültig für den Markt freigegeben werden.
Text: Jo Beckendorff/Ernst Brust