Was da noch auf einen zukommen könnte, kann man zum Zeitpunkt dieses Schreibens kaum erahnen.
Kurzer Rückblick: Letzte Woche Montag (16. Oktober) gab bereits die auf Restrukturierungspfaden radelnde SSU bekannt, dass ihre einstige Mutter und weiterhin als Mehrheitseigner fungierende Signa Holding GmbH ihr überraschend den Geldhahn zugedreht hat.
Ob das mit der voreiligen SSU-Entscheidung zusammenhängt, noch in diesem Oktober die US-Börse nach gerade einmal fast zwei Jahren wieder zu verlassen, ist nicht in Erfahrung zu bringen.
Als sicher gilt, dass Signa Holding eine verbindliche Eigenkapitalzulage in Höhe von 150 Millionen Euro versprochen hatte, die im Zeitraum 1. September 2023 bis 30. September 2025 an SSU ausgezahlt werden sollte. Bis zur jetzigen Kündigung sind nur 7 Millionen Euro geflossen. Die restlichen 143 Millionen Euro fehlen nun der Omnichannel-Größe. SSU hält die plötzliche Kündigung der zugesagten Kapitalverpflichtungs-Erklärung für unrechtmäßig und will auch dagegen vorgehen.
Der zugedrehte Geldhahn seitens Signa Holding führt dazu, dass SSU jetzt Gefahr läuft, wie ein Kartenhaus auseinanderzufallen. Erster »Umfaller« ist die Tennis-Point GmbH (Geschäftsführer: Stefan Salzer und Christian Miele) mit Sitz in Herzebrock-Clarholz. Sie hat letzten Freitag eine Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 43 IN 701/23) angemeldet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Christian Gerloff von der Münchener Kanzlei Gerloff – Liebler Rechtsanwälte bestellt.
Letztendlich der Hinweis, dass Internetstores und Wiggle CRC anders als Tennis-Point bei ihren angeblich bevorstehenden Insolvenzen auf eine jeweilige in Eigenverwaltung setzen sollen. Das würde beiden in Schieflage geratenen Unternehmen die Möglichkeit geben, die Sanierung unter Aufsicht eines Sachverwalters in die eigenen Hände zu haben. Einfach ausgedrückt: der eigenverwaltende Schuldner fungiert quasi als Insolvenzverwalter in eigener Sache. Eine Voraussetzung der Eigenverwaltung ist allerdings sowohl das Einverständnis der Gläubiger als auch die des Insolvenzgerichts. Letzteres wird den jeweiligen Fall vorab genauestens überprüfen.
Text: Jo Beckendorff