Bereits Mitte März nahm Annick Roetynck in ihrer Funktion als Generalsekretärin der ETRA – der Dachorganisation der Europäischen Zweirad-Fachhandelsverbände – an einer Sitzung der Directorate General for Trade of the European Commission (kurz DG Trade) in Brüssel teil. Bei diesem Treffen ging es um einen Lagebericht und eventueller Überprüfung derzeitiger Handelsbeschränkungen inklusive Anti-Dumping-Strafzölle. 350 Personen aus den unterschiedlichsten Branchen kamen auf diesem Meeting zusammen.
Nach einer langwierigen Debatte wurden zwei Gruppen gebildet. Eine – hauptsächlich aus europäischen Produzenten bestehend – wehrt sich mit allen Mitteln gegen irgendwelche Änderungen bzw. Überprüfungen bestehender (EU-)Handelsbeschränkungen. Ihr Argument: Der Abbau bestehender Beschränkungen würde zu Lasten der europäischen Industrie sowie zur weiteren Abwanderung der Produktion aus der EU führen.
Die zweite Gruppe glaubt, daß die bestehenden EU-Handelsbeschränkungen einer Überprüfung bedürfen. Ihr Argument: Die gesamte Prozedere müsse transparenter gestaltet werden. Zudem sollte die EU-Kommission auf ausgeglichene Interessenvertretungen hinarbeiten und – wenn Maßnahmen verhängt werden – diese strikter und effizienter gestalten.
ETRA schloß sich dem Argumentationsstrang der zweiten Gruppe an. In einer eigens veröffentlichten Erklärung setzt ETRA auf drei Punkte: Mehr Transparenz, eine ausgeglichene Überprüfung der einzelnen Interessen sowie deren Bewertung.
In dem ETRA-Papier heißt es unter anderem: „Die EU sollte sich vor allem dafür einsetzen, die Zahl der Anti-Dumping-Untersuchungen mittels struktureller Lösungen einzudämmen. Die Fahrradbranche wurde in den letzten 14 Jahren mit acht Beschwerden konfrontiert. Das heißt jede 21 Monate eine Beschwerde! Als Fachhandelsverband setzen wir uns für die Interessen der Fahrrad-Fachhändler ein. Aber das wird immer schwieriger und nimmt einen guten Teil unserer limitierten Zeit in Anspruch. Wir würden unsere Kraft lieber in andere konstruktiv-produktivere Bereiche stecken. Wenn sich die Gesamtsituation in 14 Jahren und nach acht Beschwerden plus nachfolgender Überprüfungen immer noch nicht verbessert hat, dann muß man sicherlich den Nutzen bestehender Schutzmaßnahmen in Frage stellen.“
– Jo Beckendorff –