Parallel zum E-Bike-Boom wird derzeit die EU-Gesetzgebung zu Batterien überarbeitet. Zusammen mit zehn weiteren Industrieverbänden ist der Dachverband der europäischen Fahrrad- und Fahrradteile-Industrie Conebi direkt in den EU-Lobbying-Prozess eingebunden.
Der Vorschlag für eine neue EU-Batterieverordnung wurde von der Europäischen Kommission im Dezember 2020 veröffentlicht. Seitdem wird sie intensiv im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union diskutiert. Eine vorläufige Stellungnahme der beiden Gesetzgeber wird in Kürze erwartet. Die Verhandlungen mit allen EU-Gesetzgebern über einen endgültigen Text könnten bereits im März 2022 beginnen.
Worum geht es bei dieser Verordnung genau? Zum einen soll für die europäischen Verbraucher die Bedeutung sicherer und qualitativ hochwertiger E-Bike-Batterien hervorgehoben werden. Zum anderen sollen aber auch Sicherheitsbedenken bei der Batteriereparatur benannt werden.
Das bereits im Dezember 2021 entworfene Conebi-Positionspapier zur E-Bike-Batteriereparatur kann unter diesem Link aufgerufen werden.
Darüber hinaus fordert Conebi gemeinsam mit zehn weiteren Industrieverbänden – darunter die Advanced Rechargeable & Lithium Batteries Association (RECHARGE), Home Appliance Europe (APPLIA) und die European Portable Battery Association (EPBA) – »klare Regelungen zur Austauschbarkeit von Batterien im Rahmen der neuen EU-Batterieverordnung«. Das gemeinsame Positionspapier kann unter diesem Link abgerufen werden.
Text: Jo Beckendorff/Conebi, Foto: Conebi