Nach eingehender Untersuchung ist die EU-Kommission bereits im Januar zu dem Ergebnis gekommen, daß die finanziellen Beihilfen Deutschlands an die Biria-Gruppe „staatliche Beihilfen darstellen und nicht die Voraussetzung mit dem Gemeinsamen Markt erfüllen“ (siehe auch RM 2/07). Die nun vorliegende 13-seitige Begründung der Kommission zu diesem Entscheid ist jetzt nach eingehender Befragung betroffener Mitbewerber sowie dem Land Deutschland im EU-Amtsblatt vom 13. Juli nachzulesen.
Demnach wird Deutschland aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die „rechtswidrig zur Verfügung gestellte Beihilfe von der Empfängerin zurückzufordern“.
Die US-Private-Equity-Größe Lone Star – sie hatte die betroffene Biria-Gruppe einst übernommen – wird als „Rückzahler“ ausdrücklich ausgeschlossen, weil die Beihilfen vor ihrer Zeit als Biria-Mutter lagen und sich durch diese in keiner Weise irgendein Vorteil ergeben hätte. Somit würde Lone Star als unmittelbarer oder mittelbarer Begünstigter der Biria Gruppe (jetzt Biria AG) und Bike Systems gewährten Beihilfen ausscheiden.
Nur: Wer zahlt letztendlich die Zeche? Mehr dazu in einer der kommenden RadMarkt-Ausgaben.
– Jo Beckendorff –