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EU: Bestehender China-Strafzoll bleibt weitere fünf Jahre bestehen

Wie am 3. Oktober im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben wurde (siehe Rechtsvorschrift L261/2), wird der bestehende Antidumping-Strafzoll von 48,5 Prozent auf „die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China“ mit Wirkung vom 7. Oktober in eine weitere Runde von fünf Jahren geschickt. Somit bleibt der seit 1993 bestehende Strafzoll auf in die EU rollende Fahrräder Made in China, der mit 30,6 Prozent loslegte und 2005 auf 48,5 Prozent erhöht wurde, zur Freude der EU-Produzenten weiter bestehen.

Kurzer Blick zurück: Am 13. Juli 2010 veröffentlichte die zuständige Brüsseler Kommission nach einem pünktlich eingereichten Antrag des europäischen Fahrradindustrie-Verbandes EBMA im EU-Amtsblatt „die Bekanntmachung der Einleitung einer Auslaufprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der VR China“. EBMA begründete den Antrag damit, daß „beim Auslaufen der Maßnahme mit einem Anhalten des Dumpings und einem erneuten Auftreten der Schädigung des Wirtschaftszweiges der Union zu rechnen sei“.

Daraufhin setzte die EU-Kommission eine Stichproben-Untersuchung ein, die auf EU-Seite folgende Anbieter betraf: Accell, Decathlon, Cycleurope, Denver, Derby Cycle, Mitteldeutsche Fahrradwerke (Mifa), Sprick und UAB Baltik Vairas (inkl. UAB Baltik Bicycle Trade, Pantherwerke und Onyx Cycle).

In der vorliegenden 17-seitigen Veröffentlichung heißt es unter anderem (unter dem Punkt „Schlussfolgerung zur Schädigung“): „Die geltenden Antidumpingmaßnahmen haben sich eindeutig auf die Lage des Wirtschaftszweiges der Union ausgewirkt. So konnte er in einem gewissen Umfang von den Maßnahmen profitiren und einen stabilen Marktanteil aufrechterhalten. Dennoch ging die Unionsproduktion zurück, und die Gewinnspanne blieb weiter unzureichend. Jede Möglichkeit, Wachstum und Gewinn zu steigern, wurde durch den von Preis und Menge der gedumpten Einfuhren ausgeübten Druck untergraben…die Einfuhrmengen aus der VR China gingen von 2007 bis zum UZÜ (Anmerkung des RadMarkts: „Untersuchungszeitraum der Überprüfung“) zurück. Am stärksten verringerte sich die Einfuhrmenge jedoch von 2008 bis 2009, als die Preise der Einfuhren aus der VR China beträchtlich anstiegen. Dennoch reichte dieser Preisanstieg den Untersuchungsergebnissen zufolge…noch nicht aus, um den Wirtschaftszweig in die Lage zu versetzen, seine Situation zu verbessern. So unterboten die Preise der Einfuhren aus der VR China diejenigen des Wirtschaftszweiges der Union um 53 Prozent.“

Somit läge die Aufrechterhaltung des bestehenden Anti-Dumping-Strafzolls in Höhe von 48,5 Prozent und gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern aus China „eindeutig im Interesse des Wirtschaftszweigs der Union und der Verbraucher und sowie im Interesse der Zulieferer von Fahrradteilen in der Union“.

– Jo Beckendorff –

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