EU: Biria-Beihilfen waren unzulässig

Letzte Woche ist die EU-Kommission über ein von einem Mitbewerber angestrebten Prüfverfahren zu dem Schluß gekommen, daß der einst führende deutsche Fahrradhersteller Biria Group staatlich erhaltene Fördergelder in Höhe von 5,2 Millionen Euro zurückzahlen soll. Laut EU hat jetzt das Land Deutschland dafür Sorge zu tragen, daß diese staatlichen Beihilfen zurückerstattet werden. Nur: Von wem?

Laut einer Veröffentlichung im Presseraum der Europäischen Institutionen (Referenznr. IP/07/92 vom 25.1.07) hat Biria in der Vergangenheit – so der Kommissionsvorwurf – „mit unzulässigen Beihilfen in Höhe von 5,2 Millionen Euro den Wettbewerb des EU-Binnenmarkts verfälscht“. Sicher ist, daß der aktuelle Eigentümer von Biria Group – die US-Private-Equity-Größe Lone Star Funds – von dieser Rückforderung verschont bleibt. Denn die ist erst seit November 2005 im Sattel und konnte somit keinerlei Nutzen aus besagten Beihilfen ziehen.

Die staatlichen Fördergelder – eine stille Beteiligung und zwei Bürgschaften, die eine öffentliche Investmentgesellschaft und das Land Sachsen dem Unternehmen zukommen ließen – flossen noch zu Zeiten des Biria-Führungsduos Mehdi Biria und Gerhard Urbannek.

Mehr Hintergründe sowie Hinweise, wer wohl letztendlich die Zeche zahlen muß, in der kommenden RadMarkt-Ausgabe.

– Jo Beckendorff –

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