EU: Kein Ausnahme für Giant-China

Im EU-Informationsblatt „Official Journal of the European Union“ wurde am 7. November noch einmal ultimativ bestätigt, daß dem Anliegen von Giant-China, seine in die EU importierten Fahrräder zu einem reduzierten Strafzoll-Satz in den Markt rollen lassen zu dürfen, definitiv nicht nachgekommen wird.

Giant hatte eine Ermäßigung des derzeit gültigen EU-Strafzoll-Satzes auf Fahrräder made in China von 48,5 Prozent beantragt. Dabei spielt auch eine Rolle, daß Giant auf eine eigene Produktion in Europa – nämlich Holland – setzt.

Die verantwortliche EU-Kommission kam auch nach einer weiteren Überprüfung dieses Falles zu dem Schluß, keinerlei Ermäßigungen des kollektiv gegen Anbieter aus China laufenden EU-Strafzoll zu gewähren. Somit bleibt der bestehende Strafzoll-Satz auf sämtliche in die EU rollenden Made in China-Bikes von 48,5 Prozent ultimativ bestehen – sowohl für Giant-China als auch seinem dortigen Ableger Giant Chengdu Co.Ltd.

„Es wird keine Ausnahme geben. Der bestehende Strafzoll-Satz gilt als ‚single rule’ für alle,“ freut sich Brian Montgomery, der Vorsitzende des Europäischen Fahrrad-Industrieverbandes EBMA, im Namen seiner Mitglieder.

– Jo Beckendorff –

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