Die EU-Kommission hat in einem Untersuchungsbericht vorgeschlagen, den Anti-Dumping-Zoll auf Fahrräder aus China um drei Jahre zu verlängern.
Das Generaldirektorat für Handel hat auf 24 Seiten begründet, warum es eine Verlängerung für ratsam hält. Es hat dafür viele Indikatoren herangezogen und sich mit der Situation der europäischen Fahrrad- und Fahrradteile-Industrie ausführlich beschäftigt. Betrachtet wurden Faktoren wie Lagerbestände, Ertragsstärke, Investitionen, Return on Investment, Lohnkosten und die Fähgkeit, Kapital zu beschaffen.
Die Verfassser des Berichts sehen nach wie vor die Gefahr, dass auf die europäische Fahrrad- und Fahrradteile-Industrie erhebliche Nachteile zukommen, wenn der Zoll jetzt fiele. Vor allem verweisen sie auf die enorme Energie, mit der chinesische Fabrikanten versuchen, den Strafzoll zu umgehen, teilweise auch mit betrügerischen Methoden. Der Import über Drittländer, etwa mit einem Ursprungszeugnis aus den Philippinen, ist durch das europäische „Anti-Fraud-Office“ genau untersucht worden. Diese Umgehungsversuche zeigten, dass der europäische Markt für chinesische Hersteller immer noch sehr attraktiv sei.
Die Begrenzung der Verlängerung auf drei Jahre wird mit der Komplexität der Lage begründet und der Notwendigkeit der laufenden Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme. Das könnte sich beispielsweise auf die Möglichkeit beziehen, unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmeweise Befreiung von diesem Strafzoll zu erwirken.
Die Mitgliedsländer und der Anti-Dumping-Ausschuss müssen jetzt über diesen Vorschlag beraten. Statements von interessierten Parteien sind bis zum 11. Juli einzureichen. Nach bisherigen Erfahrungen dürfte eine Entscheidung binnen sechs Wochen nach dieser Frist fallen.
Michael Bollschweiler