Eine weitere gute Nachricht für die heimische europäische Fahrradindustrie: Die EU hat die Rolle des Allgemeinen Präferenzsystems der Gemeinschaft (APS) – besser bekannt unter dem englischen Kürzel „GPS“, das für „general system of preferences“ steht – für das kommende Jahrzehnt 2006 bis 2015 festgelegt. Ausgeschlossen werden dann unter anderem Zollerleichterungen für Fahrräder aller Art sowie Fahrrad-Teile und -Zubehör made in China und Thailand. Somit werden in die EU rollende China-Bikes künftig nicht nur einen zu erwartenden höheren EU-Anti-Dumping-Strafzoll zahlen müssen, sondern auch von der allgemeinen Zollpräferenz (sprich dem ermäßigten EU-Zollsatz) ausgeschlossen. Mit anderen Worten: Ab 1.1.2006 entfällt der reduzierte EU-Importzoll von 10,5 Prozent auf Fahrräder, Teile und Zubehör aus China. Künftig muss die China-Produktion den „normalen“ EU-Importzoll von 15 Prozent abgedrücken – macht genau genommen 4,5 Prozent mehr.
Die von der EU konzipierte „Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung“ betrifft die allgemeinen Zollpräferenzen für das Exportgeschäft von Entwicklungsländern in die EU. Somit sollen jene Länder mit einem reduzierten Zollsatz begünstigt werden, die „aufgrund einer fehlenden Diversifizierung und einer unzureichenden Einbindung in das internationale Handelssystem gefährdet sind“. Demnach werden „Wertzölle sowie spezifische Zölle für die begünstigten Länder ausgesetzt“.
Die Liste der Länder und Gebiete, für die das allgemeine Präferenzschema APS zum Einsatz kommt, ist lang. Jetzt wurde sie für die kommenden zehn Jahre 2006 bis 2015 überarbeitet. Schon lange hatte sich Brian Montgomery als Vorsitzender des Europäischen Fahrradindustrieverbandes EBMA für eine Streichung der Volksrepublik China bzw. der dort aufgeführten Produktgruppe Fahrrad aus diesem EU-Begünstigungsschema stark gemacht. Dass künftig auch Bikes, Parts und Zubehör made in Thailand betroffen sind, gilt in diesem Zusammenhang als Randnotiz.
Laut Verordnung des Rates der Europäischen Union vom 27. Juni – nachzulesen im Amtsblatt der EU unter L 169 – werden offiziell am 1. Januar 2006 unter anderem die bestehenden Zollpräferenzen auf Fahrräder, Fahrradteile und –zubehör made in China und Thailand nicht mehr gelten. Die Streichung dieser Länder-/Produktgruppen gilt zunächst vom 1.1.2006 bis 31.12.2008.
Die lange Liste der von APS profitierenden Länder ist in der vorliegenden Verordnung noch einmal aufgeführt. Unter der Volksrepublik China sowie Thailand werden die Abschnitte A-XVII (= Beförderungsmittel) benannt, die künftig nicht mehr von dem begünstigten EU-Zollsatz profitieren werden.
Welche Beförderungsmittel genau gemeint sind, wird in der Warenliste (Anhang II der 43-seitigen Verordnung) aufgeführt. Unter dem KN-Code 8711 befinden sich „Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen)“ und unter 8712 00 „Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor“. Der KN-Code 8714 verweist indes auf „Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713“.
Somit wird die chinesische Fahrradindustrie mit Blick auf ihre Bikeexporte in die EU künftig doppelt zum fairen Wettbewerb gezwungen: Einmal mit dem zu erwartenden erhöhten EU-Anti-Dumping-Strafzollsatz von 48,5 Prozent (bisher 30,6 Prozent) sowie der Streichung der Produktgruppe Fahrräder, Teile und Zubehör aus dem EU-Begünstigungsstatus des Allgemeinen Präferenzsystems APS (alias GPS) von 10,5 Prozent auf den „normalen“ EU-Import-Zollsatz von 15 Prozent.
– Jo Beckendorff –