Oft diskutiert aber niemals durchgesetzt hat sich die Forderung ermäßigter Mehrwertsteuer-Sätze auf Fahrradreparaturen innerhalb der EU. Ändert sich das eventuell bald? Die Europäische Kommission hat jedenfalls einen Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgelegt, die den Mitgliedstaaten die Flexibilität einräumt, bei bestimmten Dienstleistungen auf Dauer ermäßigte MwSt-Sätze anzuwenden. Auch dabei: Fahrradreparaturen.
Der Kommissionsvorschlag betrifft Bereiche, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes durch ermäßigte Sätze nicht beeinträchtigt wird. Betroffen sind in erster Linie so genannte arbeitsintensive Dienstleistungen und lokal erbrachte Dienstleistungen einschließlich Dienstleistungen des Gaststättengewerbes. Da in den betreffenden Sektoren in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen tätig sind, ist der Vorschlag auch Bestandteil des „Small Business Act“. Der Vorschlag ändert nichts an dem Grundsatz, dass die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für die Mitgliedstaaten fakultativ ist.
Arbeitsintensive Dienstleistungen sollen auf Dauer in das Verzeichnis der Dienstleistungen aufgenommen werden, für die ermäßigte Steuersätze gelten können. Zudem wird diese Kategorie um weitere lokale Dienstleistungen, die „ähnlicher Art“ sind, erweitert. Dabei handelt es sich unter anderen um Folgendes (Originalltext):
„Kleinere Reparaturdienstleistungen an beweglichen Gegenständen (z.B. Schuhen, Kleidung, Computern, Uhren) einschließlich Fahrrädern aber unter Ausschluss anderer Beförderungsmittel.“
– Jo Beckendorff –