Bereits am 18. Juni hat die EU-Kommission den seit Dezember 2006 in Kraft getretenen vorläufigen Anti-Dumping-Strafzoll auf Fahrradsättel Made in China (O-Ton EU-Amtsblatt: „Einfuhren von Sätteln und wesentlicher Teile davon, das heißt Gestell/Sattelschale, Polster und Bezüge von Zweirädern und anderen Fahrrädern ohne Motor, von Zweirädern mit Hilfsmotor mit und ohne Beiwagen, von Fitneßgeräten und Heimtrainern“) endgültig bestätigt.
Allerdings wurde der bisher gültige vorläufige Strafzoll-Satz von 30,9 auf 29,6 Prozent gesenkt.
Die von diesem allgemein gültigen Satz ausgenommenen und mit 7,5 Prozent geringer belegten Produzenten Cionlli Bicycle (Taicang) Co. Ltd., Shunde Hongli Parts Co. Ltd., Safe Strong Bicycle Parts Shenzhen Co. Ltd. sowie – neu aufgenommen – Cionlli Bicycle Components (Tianjin) Co. Ltd. zahlen ab sofort nur noch 5,8 Prozent. Weiterhin befreit bleiben die beiden chinesischen Sattelproduzenten Giching Bicycle Parts (Shenzhen) Co. Ltd. sowie Velo Cycle Kunshan Co. Ltd.
Die EU hatte nach einer Anfang 2006 vom Europäischen Sattelproduzenten-Verband ESMA eingereichten Klage sowie deren Überprüfung zuerst mit einem vorläufigen Strafzoll-Satz reagiert, der im Dezember letzten Jahres ausgerufen wurde. Nachdem die betroffenen Parteien schriftlich Stellungnahmen beziehen konnten, ist der endgültig festgelegte EU-Strafzoll auf Sättel Made in China mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 18. Juni gleich in Kraft getreten.
– Jo Beckendorff –