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EU-Strafzoll auf Sättel Made in China: Wo kein Kläger da kein Anti-Dumping

Unter dem Punkt „Bekanntmachung des Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen“ hat die Europäische Kommission in ihrem Amtsblatt vom 21. Juni noch einmal auf das Außerkrafttreten des EU-Anti-Dumping-Strafzolls auf Sättel Made in China hingewiesen. Laut Kennzeichen 2012/C 180/09 ging wegen dieser Antidumping-Maßnahme „kein ordnungsgemäß begründeter Antrag auf Überprüfung ein“. Daher gab die Kommission bekannt, daß diese Maßnahme zum 22.6.2012 ausgelaufen ist.

Was alles genau unter dem Begriff Sattel fällt, hatten die Kommissionäre in dem im Dezember 2006 erstmals in Kraft getretenen EU-Strafzoll genauestens erklärt. Es geht um „Einfuhren von Sätteln und wesentlicher Teile davon, das heißt Gestell/Sattelschale, Polster und Bezüge von Zweirädern und anderen Fahrrädern ohne Motor, von Zweirädern mit Hilfsmotor mit und ohne Beiwagen, von Fitnessgeräten und Heimtrainern“.

Am 18. Juni 2007 wurde dieser Strafzoll auf Betreiben des Europäischen Sattelproduzenten-Verbandes ESMA und nach Prüfung der zuständigen EU-Kommission für weitere fünf Jahre festgelegt. Allerdings zu anderen Konditionen: Der Strafzoll wurde 2007 von 30,9 auf 29,6 Prozent gesenkt. Außerdem gab es einige wenige chinesische Sattelproduzenten, die von dieser Regelung ausgenommen wurden und entweder 7,5 Prozent Strafzoll zahlen mussten oder davon ganz befreit waren.

Da die ESMA diesmal keine weitere Klage zur Verlängerung dieses seit 2007 laufenden Strafzolls eingereicht hatte, trat dieser jetzt offiziell nach einer Laufzeit von fünf Jahren am 22. Juni 2012 außer Kraft.

– Jo Beckendorff –

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