Gestern knallten bei der EBMA die Sektkorken: Auf Betreiben des europäischen Fahrrad-Industrieverbandes hat die zuständige EU-Kommission sowohl der Verlängerung eines Anti-Dumping-Strafzolls auf eine dritte Fünfjahres-Periode zugestimmt als auch den gegenwärtig bestehenden Strafzoll-Satz von 30,6 Prozent um satte 17,9 auf 48,5 Prozent erhöht. Des Weiteren werden erstmals aus Vietnam in die EU importierte Fahrräder mit einem Anti-Dumping-Strafzoll von 34,5 Prozent belegt.
Einzige Ausnahme: Der in Vietnam produzierende Taiwaner Always (alias Strongman) zahlt lediglich eine Strafzoll-Satz von 15,8 Prozent. Somit wird die ZEG ihre Eigenmarken wohl weiterhin von Strongman aus Vietnam bauen lassen.
Was EBMA-Chef Brian Montgomery aber besonders stolz macht: Ausgerechnet die im Vergleich kleine europäische Fahrradindustrie hat geschafft, was bisher noch niemanden gelungen ist: Nämlich eine EU-Kommission dazu zu bewegen bzw. davon zu überzeugen, einen auf jeweils fünf Jahre begrenzten Strafzoll in die dritte Runde zu schicken. Eine erste Verlängerung für weitere fünf Jahre war bisher kein Thema. Aber einen Strafzoll mit einer dritten Runde ins 11. bis 15. Jahr zu schicken – das ist eine Premiere.
Die oben genannten EU-Anti-Dumping-Strafzoll-Sätze gelten ab sofort – bzw. genau genommen seit dem 13. Juli 2005. Zudem sei angemerkt, dass die Chinesen offiziell ab dem 1.1.2006 neben dem erhöhten EU-Strafzoll auch noch den allgemeinen „normalen“ Zollsatz von 15 Prozent zahlen müssen und nicht mehr wie bisher den ermäßigten (Stichwort APS bzw. GPS, siehe RadMarkt-Printausgabe 7/05 Seite 66) von 10,5 Prozent.
– Jo Beckendorff –