Im „Official Journal of the European Communities“ (2001/C 110/03) vom 11 April gibt die EU-Kommission die Überprüfung einer Verlängerung des gegen Indonesien, Malaysia und Thailand laufenden Anti-Dumping-Strafzolls bekannt.
Somit bleiben die bisherigen Strafzoll-Sätze, die in diesem Fall zwischen 13 und 19,4 Prozent liegen, zunächst bestehen. Seit genau fünf Jahren (April 1996) besteht ein EU-Strafzoll auf Fahrräder made by „the tigers“.
Die EU-Kommission reagiert auf eine Eingabe des europäischen Fahrrad-Industrieverbandes EBMA. EBMA-Chef Brian Montgomery, der „mehr als 50 Prozent der EU-Fahrradproduktion“ hinter sich sieht, hatte in jener Eingabe die Sorge darüber geäußert, daß sich im Falle eines Auslaufens jenes Strafzolls gegen Fahrräder aus den Tigerstaaten die Bikeexporte aus dieser Region in die EU dramatisch erhöhen würden. Zudem fürchten die EBMA-Mitglieder den Verkauf dieser „Tiger-Bikes“ in der EU zu für sie nicht mehr wettbewerbsfähigen Preisen.
Bereits im September 2000 hatte die EU-Kommission fristgerecht auf das Auslaufen jenes Strafzolls im April 2001 hingewiesen. Daraufhin hat EBMA (ebenfalls fristgerecht) im Januar diesen Jahres eine Eingabe erwirkt. „Wir begrüßen den EU-Entscheid, diesen Strafzoll noch einmal auf weitere fünf Jahre hin zu untersuchen“, äußerte sich Brian Montgomery im Namen seiner Mitglieder.
Wie geht’s weiter? Betroffene Parteien sollten sich innerhalb von 15 Tagen (nach Veröffentlichung im obig genannten EU-Blatt) den EU-Fragenbogen zukommen lassen. Weitere Parteien, die sich betroffen fühlen und bisher nicht an diesen Fall mitgewirkt haben, sollten sich innerhalb der nächsten 40 Tage bei der zuständigen EU-Kommission melden (also bis zum 21. Mai). Alle betroffenen Parteien müssen sich auch bis zu diesem Stichtag zur Anhörung seitens der EU gemeldet haben. -jb-