Besorgt äußert sich Brian Montgomery, Chef des Europäischen Fahrrad-Industrieverbandes EBMA, über die am 28. November im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Bekanntmachung betreffs der Einleitung einer Überprüfung des bestehenden EU-Anti-Dumping-Strafzolls auf bestimmte Fahrradteile made in China.
Dieser wurde 1997 ausgesprochen, um das nach der Verhängung eines Strafzolls auf Komplett-Fahrräder (1993) kreierte sogenannte „A+B“-Containergeschäft zwecks Umgehung dieses Strafzolls auszuhebeln. Hier wurden die für ein Komplettrad notwendigen Teile auf zwei Container verteilt und mußten dann nur noch in der EU zusammengeschraubt werden. Während die EU-Kommission eine große Zahl von in der Gemeinschaft ansässigen Anbieter bereits per Ausnahme-Regelung von diesem Strafzoll befreit hat (die komplette Liste „der Glücklichen“ wurde am 10. November veröffentlicht), fragt sich die verantwortliche Kommission jetzt, ob dieser Strafzoll auf bestimmte Fahrradteile wie beispielsweise „mit Farbe versehene oder eloxierte oder polierte und/oder lackierte Rahmen, derzeit unter KN-Code ex 8714 91 10 eingereiht“ überhaupt noch Sinn macht. Denn es gebe keinerlei Anhaltspunkte, „daß Unternehmen, denen eine Zollbefreiung gewährt wurde, die Maßnahmen umgehen“. EBMA sieht das anders und wird diesbezüglich innerhalb der 40-Tage-Frist nach Veröffentlichung im Amtsblatt bei der EU-Kommission vorstellig werden.
– Jo Beckendorff –