Laut einer Mitteilung im EU-Amtsblatt vom 3. September (Zeichen L263/5) leitet die Europäische Kommission eine Untersuchung „betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Verordnung (EU) Nr. 502/2013 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Kambodscha, Pakistan und von den Philippinen versandte Einfuhren von Fahrrädern“ ein…
Mit anderen Worten: Die EU verfolgt auf Betreiben des europäischen Fahrradindustrieverbandes EBMA den Verdacht, dass in China produzierte Fahrräder über den Umweg und falsch deklariert aus Kambodscha, Pakistan oder den Philippinen in die EU gelangen. Somit würde der bestehende EU-Strafzoll auf Fahrradimporte aus China in Höhe von 48,5 Prozent ausgehebelt.
Eine Veränderung „scheint auf den Versand von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China über Kambodscha, Pakistan und die Philippinen in die Union sowie auf Montagevorgänge in Kambodscha, Pakistan und auf den Philippinen“ zurückzugehen. Die von der EBMA „im Namen von 15 Unionsherstellern von Fahrrädern“ am 23. Juli 2014 eingereichten Gründe haben die Kommission davon überzeugt, „dass die Beweise ausreichen, um die Einleitung einer Untersuchung nach Artikel 13 Absatz 3 der Grundverordnung zu rechtfertigen und die Einfuhren der zu untersuchenden Ware, ob als Ursprungserzeugnis Kambodschas, Pakistans oder der Philippinen angemeldet oder nicht, nach Artikel 14 Absatz 5 der Grundverordnung zollamtlich zu erfassen“.
Die eingeleitete Untersuchung soll „innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung dieser Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union“ abgeschlossen werden.
Text: Jo Beckendorff