Pünktlich zur gestrigen Wiedereröffnung der Fahrradgeschäfte in den meisten Bundesländern hat der Verbund Service und Fahrrad e. V. (VSF) seinen Mitgliedern 18 konkrete Handlungsempfehlungen zum »Re-Start« im Verkauf an die Hand gegeben. Diese sollen »die Forderungen und Vorschläge, mit denen sich der VSF und seine Branchenpartner bereits am 1. April an die Politik gewandt haben«, konkretisieren. Sie können ab sofort unter www.vsf.de heruntergeladen werden.
Seit gestern gelten mit Ausnahme von Bayern und Thüringen in allen Bundesländern die Lockerungen der Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel. Damit wird erfreuliche Realität, was der VSF gemeinsam mit seinen Branchenpartnern schon am 1. April in einem Schreiben an die Politik gefordert hat: Der Verkauf ist in den Ladenlokalen unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln wieder gestattet.
In seinen Handlungsempfehlungen gibt der VSF seinen Mitgliedern und auch allen interessierten Händlern 18 konkrete Empfehlungen an die Hand. Dabei geht es vor allem »um die Umsetzung der Hygieneauflagen im Fahrrad-Einzelhandel, um den Schutz von Kunden und Mitarbeitenden, um die Gestaltung des Verkaufs unter neuen Bedingungen sowie um allgemeine betriebliche Vorsorgemaßnahmen«.
Auch, wenn die zum Download bereit gestellten Handlungsempfehlungen sicherlich nicht einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und explizit mit dem Hinweis versehen sind, dass die Verordnungen der Länder maßgeblich sind: dem Fahrrad-Fachhandel sollten sie doch gerade in der aktuellen Wiedereröffnungsphase eine große Hilfe sein.
Mehr unter www.vsf.de.
Text: Jo Beckendorff/VSF, Abb.: VSF