Der ZIV und andere Verbände wie der deutsche Verkehrssicherheitsrat bedauern es, dass der Bundesrat es mittlerweile endgültig abgelehnt hat, die Fahrradnovelle zu ratifizieren.
Der ZIV hatte mit Schreiben an alle Ministerpräsidenten noch etwas zu retten versucht – vergeblich. Laut Bundesrats-Beschluss widerspricht die Verordnung »den auch von der Bundesregierung als wesentlich erachteten Grundsätzen zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen«. Wie der ZIV mitteilt, schlägt der Bundesrat alternativ die Einführung kostenfreier Wartungschecks und Sicherheitsgütezeichen für Fahrräder vor. »Die Ablehnung wegen Bürkokratieabbaus trifft die Sache nicht, denn es geht um eine Modifizierung der Fahrradvorschriften und der StvZO und nicht um zusätzliche Normsetzung«, erläutert der technische ZIV-Geschäftsführer Siegfried Neuberger. »Die vom Bundesrat genannten Alternativen und Lösungsvorschläge sind weder Ziel führend noch realisierbar.« Deshalb will der ZIV nun verstärkt die Verkehrs- und Verbraucherschutz-Ministerien der Länder angehen.
Auch der deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) bedauerte in einer Stellungnahme die Ablehnung im Bundesrat, da nach seiner Auffassung die detaillierte Festlegung technischer Anforderungen nach modernen Erkenntnissen für einen verbesserten Schutz der Radfahrer sorgt. Der DVR betont: »Die meisten Radfahrunfälle kommen nicht durch Zusammenstöße zustande, sondern sind ‚Alleinunfälle’. Technische Mängel der Zweiräder spielen dabei neben vielen anderen Gründen eine wesentliche Rolle. Durch den starken Wettbewerbsdruck sind kostengünstige und damit oft minderwertige Räder im Handel, die ein hohes Sicherheitsrisiko bedeuten. Der DVR wird seine intensiven Gespräche mit der Zweiradindustrie und dem Fahrradhandel fortführen und würde eine Selbstverpflichtungserklärung der Branche zur freiwilligen Einhaltung von Sicherheitskriterien begrüßen.«
Die Fahrradnovelle hatte den Zweck verfolgt, alle das Fahrrad betreffenden Verordnungen – die nicht nur in der StvZo stehen – an einem Ort zusammen zu fassen und dabei zu renovieren. Die 13-Kilo-Grenze für Mountainbikes mit Dynamo und viele andere, zumeist sicherheitsrelevante Neuerungen, waren in der Novelle vorgesehen.