Der Finanzausschuss des Bundestags hat am Mittwoch (14. Dezember) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535, 18/9957) zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von 2020 an elektronische Kassensysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind.
Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor hatte die Koalitionsmehrheit zu den Gesetzentwurf noch sieben Änderungsanträge beschlossen.
Der Passus zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung wurde dahingehend geändert, dass die Regierung für die Rechtsverordnung, die die Details zur Sicherheitseinrichtung definieren soll, noch die Zustimmung des Deutschen Bundestages einholen muss. Außerdem wurde eine Ausnahme von der Pflicht zur Ausgabe von Belegen an die Kunden gemacht: Aus Gründen der »Praktikabilität und Zumutbarkeit« können sich Unternehmen, die Waren an »eine Vielzahl von nicht bekannten Personen« verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreien lassen, wird in den Parlementsnachrichten aus dem Änderungsantrag zitiert. Das könnte beispielsweise Bäckereien betreffen, merkte ein Sprecher der CDU-/CSU-Fraktion an. Außerdem werde es weiterhin keine Pflicht zur Verwendung elektronischer Kassen geben, so dass zum Beispiel auf Vereinsfesten oder Wochenmärkten weiterhin offene Kassen benutzt werden können.
Durch das neue Gesetz bekommen die Finanzbehörden die Möglichkeit, unabhängig von Außenprüfungen Einblick in die aufgezeichneten Daten zu nehmen, die so genannte Kassen-Nachschau.
Dieter Koll, Geschäftsführer des auf die Fahrradbranche spezialisierten Kassenanbieters Velodata, kritisiert nach dem Votum des Finanzausschusses, dass immer noch konkrete Details zur Umsetzung fehlen: »Niemand hat mangels Vorschriften zu den Einzelheit eine Klarheit was für 2020 kommt oder auch nicht kommt.«
In einem Schreiben an den CDU-Bundestagsabgeordneten Helmut Brandt hatte Koll zuvor noch einmal seine Kritikpunkte dargelegt: Zum einen entstehe eine Wettbewerbsnachteil für den mittelständischen Handel, Handwerk und Gastronomie, bei denen sich anders als bei Filialisten die Kosten für das Sicherheitsmodul nicht auf eine Vielzahl von Kassen aufteilten.
Seiner Meinung nach würde es Sinn machen, wenn das Gesetz neben dem geforderten Sicherheitsmodul, auch die Verfahren INSIKA (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme) und das in Österreich im Rahmen der Registrierkassensicherheitsverordnung zugelasse Sicherheitsverfahren ausdrücklich genehmigt würden, denn diese könnten die Kassenhersteller sofort umsetzen und sie verursachten Kosten unter 100 Euro pro Betrieb. So könne der Markt selbst über das passende technologieoffene technische Verfahren entscheiden und in kürzerer Zeit seien sichere Kassen lieferbar. Durch das Sicherheitsmodul samt Zertifizierung kommen auf die Kassenhersteller hohe Zertifizierungskosten (600.000 Euro) und ein hohes Entwicklungsrisiko zu, die 95 Prozent der deutschen Kassenhersteller nicht tragen könnten.
vz