»F.I.T.« darf nicht »TÜF« sein

Vor kurzem haben die Fachgeschäfte des VSF für ihren Kundenservice eine kleine Plakette eingeführt, die den Radler an die nächste Inspektion erinnern soll (der RadMarkt berichtete).

Dieser Aufkleber hatte den Namen »TÜF« für »Termin für die nächste Überprüfung Ihres Fahrrads«. Jetzt wurde dem VSF die Nutzung des Namens »TÜF« vom TÜV e.V. aus markenschutzrechtlichen Gründen untersagt. Der TÜV e.V. befürchtet unter anderem, dass der Verbraucher »leicht den in die Irre führenden Eindruck gewinnen kann, eine regelmäßige Fahrrad-Inspektion sei möglicherweise sogar gesetzlich vorgeschrieben«.

Dazu Albert Herresthal vom VSF: »Wir trauen dem Radfahrer etwas mehr Durchblick und Humor zu, als es der TÜV e.V. hier an den Tag legt. Gleichzeitig wollen wir jedoch unsere Energie lieber in den Ausbau des Kundenservices stecken als in juristische Auseinandersetzungen. Deshalb ersetzen wir unseren bisherigen »TÜF-Aufkleber« durch die neue »F.I.T.-Plakette«. Das eingetragene Datum auf dem F.I.T.-Aufkleber weist den Radler oder die Radlerin auf den nächsten »Fahrrad Inspektions-Termin« hin, damit das Fahrrad durch regelmäßige Wartung auch langfristig sicher und »fit« bleibt und Freude bereitet.«

Der VSF ist im Übrigen nicht der erste, der den Begriff »Fahrrad-TÜF« nutzen wollte. Bereits im Jahr 1995 fand in Geislingen an der Steige eine »Technische Überprüfung für Fahrräder« (TÜF) statt. Träger war die Stadt Geislingen. In den Jahren 1998 und 1999 hat die Stadt Hamm die Aktion »Fahrrad-TÜF – Technische Überprüfung von Fahrrädern« durchgeführt. Beide Aktionen blieben ohne rechtliche Konsequenzen.

RM-Info:
VSF-Geschäftsstelle: 0 49 41/9 91 98 51

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