Gefahrstoffrichtlinie: Ausnahme für Pedelecs möglich

Nicht zulassungspflichtige Elektroräder könnten demnächst wieder von der Europäischen Richtlinie zur Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II) ausgenommen werden. Wie der Europäische Zweiradhändlerverband ETRA mitteilt, ist ein Gutachter zu dieser Empfehlung gekommen, der im Auftrag der EU die Folgen der RoHS II für bestimmte Produktgruppen geprüft hat.

Pedelecs der Richtlinie unterzuordnen bringe wenig im Hinblick auf deren Ziel, Stoffe wie Blei, Cadmium, Chrom oder bestimmte Flammschutzmittel und Weichmacher aus Elektronikgeräten zu verbannen, verursache andererseits aber erhebliche Kosten und Verwaltungsaufwand bei den betroffenen Unternehmen, zitiert die ETRA das Gutachten.
Nach dem aktuellen Stand müssen Hersteller von Pedelecs mit Motorunterstützung bis 25 Stundenkilometer und 250 Watt Motorleistung dafür sorgen, dass die in der RoHS II aufgeführten Stoffe in keinem Bauteil – egal ob elektrisch oder nicht – vorkommen. Sonst kann auch das CE-Zeichen nicht erteilt werden. Folgt die EU-Kommission der Gutachterempfehlung, werden künftig nur die elektrischen und elektronischen Teile von Pedelecs der RoHS unterliegen.

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