In einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vom 05. Juni hat eine Radfahrerin die Mitschuld an einem Unfall zugesprochen bekommen. Das tragen eines Helms hätte vor den schweren Unfallverletzungen schützen können, begründeten die Richter ihr Urteil.
Auch wenn in Deutschland keine gesetzlich festgeschriebene Helmpflicht existiert, so wird diese vielleicht durch die Hintertür eingeführt: In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein erhielt eine Radfahrerin die Mitschuld zugesprochen, für Verletzungen bei einem von ihr nicht verursachten Unfall. Die verunglückte Klägerin aus Glücksburg fuhr auf dem Weg zur Arbeit mit ihrem Fahrrad an einem parkenden Auto vorbei, als dessen Fahrerin unmittelbar vor dem Rad die Tür öffnete. Die Fahrradfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und zog sich bei dem folgenden Sturz schwere Kopfverletzungen zu. Sie lag zwei Monate im Krankenhaus mit anschließender Reha. Die Fahrradfahrerin klagte auf Zahlung aller aus dem Unfall entstandenen und zukünftigen Schäden sowie Schmerzensgeld. Im konkreten Fall trug sie laut Oberlandesgericht 20 Prozent Mitschuld, weil sie keinen Fahrradhelm trug.
Die Mitschuld begründete das Gericht mit Verweis auf das Zusammenwirken mehrerer allgemeiner Sachverhalte, die künftig auch für ähnliche Fälle von Relevanz sein können: So seien Radfahrer im Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt und das Tragen eines Helms hätte die aus dem Unfall resultierenden Kopfverletzungen deutlich gemindert. Weiter sei die Anschaffung eines Helms wirtschaftlich zumutbar. „Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird.“, so das Gericht.
Link zur Pressemeldung des OLG Schleswig-Holstein: http://www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Presse/Pressemeldungen/201309fahrradhelm.html