Gerichtsurteil: Starrer Antrieb zur Bremse erklärt

Fixies sind im Trend und sorgen für Diskussionen. Die Fahrräder mit nur einem Gang und starrem Antrieb sind Verkehrshütern oft ein Dorn im Auge. Eindeutig illegal bewegt sich auf deutschen Straßen, wer gänzlich ohne klassische Bremsen unterwegs ist, denn die StVO verlangt nach zwei baulich unabhängigen Bremsen.

Laut einer Meldung des Pressedienst Fahrrad. könnte könnte ein Fall eines Fixie-Fahrers in Bonn zu Bedeutung kommen. Die Kombination aus starrem Antrieb plus Vorderradbremse, die von ihm gefahren wurde, fiel einem Polizisten an einer Ampel auf und wurde mit einem Bußgeld von 55 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Mit auf dem Strafzettel standen außerdem eine fehlende Klingel und fehlende Reflektoren.
Damit war der Radler nicht einverstanden und klagte dagegen. Seine Anwältin argumentierte: »Eine Bremse ist gemäß § 65 Abs. 2 StVZO eine feste Einrichtung am Fahrzeug zur Verminderung der Geschwindigkeit und in diesem Sinne ist auch der Starrlauf am Fixie eine Bremse.«
Das Gericht folgte dieser Ansicht und reduzierte die Strafe für den Radler auf 15 Euro Bußgeld für die fehlende Klingel und Reflektoren. Der Polizist will nun dafür sorgen, dass die Straßenverkehrszulassungsordnung in Sachen Fahrradbremsen konkretisiert wird.
Laut Pressedienst Fahrrad stellt das Bonner Urteil allerdings kein Präzedenzfall dar. Fixiefahrer müssten sich weiterhin auf Diskussionen mit der Polizei einstellen.

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