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Gesetz zur Manipulationssicherheit von Kassen weiter in der Schwebe

Das Gesetz, mit dem die Bundesregierung Manipulationen an elektronischen Registrierkassen verhindern will, ist noch nicht weiter. Der Gesetzesentwurf war Anfang September in den Bundestag eingebracht worden und hatte am 10. November abschließend beraten werden sollen, wurde aber kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. 

Das teilt der Bundestag auf seiner Website mit (www.bundestag.de). Warum die Debatte von der Tagesordnung genommen wurde und wann die zweite und dritte Lesung nun stattfinden soll, ist dort nicht zu erfahren. 
Das Gesetz soll Steuerhinterziehung durch nachträgliche Änderungen oder Löschungen der Aufzeichnungen in elektronischen Kassensystemen verhindern. Dazu sieht es zum einen vor, dass solche Kassensysteme ab 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sein müssen, die Manipulationen verhindert. Zum anderen soll das Finanzamt Einsicht in die Daten auch außerhalb von Außenprüfungen bekommen können.

vz

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