Wie der ZIV soeben bekannt gab, wurde der Verband vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung darüber informiert, dass ab dem 21.6.2013 E-Bikes mit Anfahrhilfe offiziell als Fahrräder eingestuft werden.
Eine entsprechende Änderung des Strassenverkehrs-Gesetzes (StVG) sei gestern beschlossen worden, teilt der ZIV mit. Die Änderung steht im Artikel 5 des Bundesgesetzblatts Nummer 29 vom 20.06.2013. Bisher war unklar, nach welchen rechtlichen Kriterien Pedelecs mit Anfahrhilfe zu behandeln seien. Durch die Einstufung als Fahrräder können E-Bikes und E-Bikes mit Anfahr– und Schiebehilfe wie Fahrräder auf Radwegen gefahren werden, benötigen kein Versicherungskennzeichen und es ist zum Fahren keine Mofaprüfbescheinigung erforderlich.
Der Gesetzestext zum Nachlesen, Seite 1560, Artikel 5: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D’bgbl113s1558.pdf’%5D__1371733182921