Wie der RadMarkt gestern berichtete, will der Bundesrat am Freitag beschließen, dass neben einer Fahrradbeleuchtung per Dynamo auch Leuchten mit »wiederaufladbaren Energiespeichern« am Fahrrad erlaubt sind. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sieht in diesem Vorhaben einen Schnellschuss und auch der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) hat sich gegenüber dem Deutschen Bundesrat dafür ausgesprochen, der Empfehlung des Verkehrsausschusses nicht zuzustimmen…
Niemand aus den betroffenen Kreisen der Radfahrer und der Zweiradindustrie sei angehört worden, heißt es in der Mitteilung des ADFC. Außerdem berücksichtige der Gesetzesvorschlag aus Niedersachsen zudem nicht die Pläne des Bundesverkehrsministeriums (BMVBS) für eine umfassende Reform der Fahrradbeleuchtungsvorschriften. Zur Vorbereitung der Reform sei bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und weiteren Forschungseinrichtungen eine Studie in Auftrag gegeben, die im Frühjahr 2013 fertig sein sollte. Dieser Termin habe sich durch zusätzliche Anforderungen an die Inhalte der Studie verzögert. Der ADFC appelliert an den Bundesrat, die bald vorliegenden Erkenntnisse des BMVBS zunächst abzuwarten und der beantragten Änderung vorerst eine Absage zu erteilen.
Als »grundsätzlich sinnvoll« sieht der Radfahrer-Club die Vorgabe zur Nutzung von Akkus in der Gesetzesvorlage an und dass der Ladestand über eine Anzeige erkennbar sein muss. Aber die Anzeige der Restkapazität sei nur bei vom Hersteller vorgegebenen Kombinationen von Leuchte und Akku technisch zuverlässig und sinnvoll, meint Gereon Broil, stellvertretender ADFC-Bundesvorsitzender.
Die heute am Markt erhältlichen Scheinwerfer hätten in der Regel nur eine einfache Warnanzeige für die bald nachlassende Stromversorgung. Die Forderung nach einer Kapazitätsanzeige gehe darüber hinaus, sei aber bisher in keiner Rückleuchte und nur in den hochwertigsten Fahrradscheinwerfern technisch realisiert. Das bedeute aber auch, dass die meisten bisher verkauften ansteckbaren Leuchten auch nach der neuen Vorschrift nicht legal benutzt werden dürften. »Eine Vorschrift, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird, durch eine neue zu ersetzen, die nicht kontrolliert werden kann, ist keine sinnvolle Lösung«, sagt Broil.
Broil: »Die Vor– und Nachteile einer weitergehenden Freigabe und ihre Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt müssen sorgfältig abgewogen werden.« Auch der ADFC hatte sich 2012 gründlich mit der Fahrradbeleuchtung befasst und kam zu dem Schluss, dass die Wirkung und nicht eine Bauartvorschrift das entscheidende Kriterium bei Fahrradbeleuchtung sein muss. Mountainbiker und Pedelecfahrer sollen nicht gezwungen sein, Dynamolicht zu verwenden.
ZIV hat ebenfalls Bedenken
Obwohl der ZIV grundsätzlich begrüßt, dass die Anforderungen an die Fahrradbeleuchtung überarbeitet werden, so sei der jetzt dem Bundesrat vorliegende Vorschlag aus seiner Sicht unvollständig und berücksichtige nicht den möglichen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit.
Die oben genannten Argumente des ADFC führt auch der ZIV an. Wichtig aus Sicht des ZIV sei außerdem, dass nur bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen angeboten und verwendet werden dürfen. Wenn die Produkte nicht mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen wären, sei das Anbieten durch den Handel und die Nutzung durch den Radfahrer auch zukünftig nicht zulässig.