Seit 16.01.2012 ist ein unter der Initiative von SLG und Velotech.de gemeinsam erarbeiteter Prüfgrundsatz aller GS-Stellen verfügbar und für alle GS-Stellen unter der Führung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik verbindend anzuwenden. Mit diesem Prüfgrundsatz wird die Kombination aus Akku und Ladegerät gemeinsam geprüft und kann bei positivem Prüfergebnis das GS-Zeichen erhalten.
Ein weiterer Vorteil des GS-Zeichens sei die Überwachung der Produktion in der Serienfertigung im Rahmen einer Fertigungsstätteninspektion, so ein Hinweis von Velotech und SLG. Damit sei die Sicherheit dieser Technologie gegeben und es würde sichtbar und erkennbar darauf hingewiesen.
Laut SLG und Velotech.de sei die mit Abstand häufigste Ursache ein Überladen des Akkus. »Zur Vermeidung sind viele Tipps und Ratschläge zum Umgang, Laden und Lagern von Akkus vorhanden – leider oftmals mit unterschiedlichen Antworten zu gleicher Fragestellung«, so die Erfahrung der Prüfinstitute. »Leider werden zusätzlich dazu zur Markteinführung notwendige Kennzeichnungen – wie die CE-Kennzeichnung, die rein für Behörden gedacht ist – oftmals als Qualitätsmerkmale herausgestellt oder auf Prüfungen nach diesen Mindestanforderungen hingewiesen.«
André Gläser von Velotech.de sieht die Vorteile des GS-Zeichens für die Kombination aus Akku und Ladegerät: »Dem Hersteller, dem Handel und dem Endkunden steht damit ein über die Grenzen von Deutschland hinaus bekanntes und anerkanntes Gütezeichen zur Verfügung, das es ermöglicht, Vertrauen zu schaffen und auf dem Markt für Elektrofahrräder die Spreu vom Weizen zu trennen.«
Dr. Joachim Harmel, SLG, ergänzt dazu: »Ein sicherer Akku, der für sich alleine auch Prüfungen zum Beispiel nach der anerkannten internationalen Prüfnorm IEC62133 bestanden hat, kann auch in Kombination mit einem geprüften Ladegerät dennoch oftmals Defekte bis hin zum Brand aufweisen, da die elektrischen Kennwerte nicht zueinander passen. Nur die geprüfte Kombination beider Komponenten ist wirklich sicher!«