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Hase-Ratgeber zur Beantragung eines Therapierad für ein Kind
Haben Sie schon einmal versucht, ein Therapierad zu beantragen? Dann wissen Sie, dass das gar nicht so einfach ist. Wollen Sie wissen, woran man denken und achten muss, um einen überzeugenden Antrag zu verfassen? Hier setzt der Ratgeber der Waltroper Spezialrad-Manufaktur Hase Bikes genau an. Das erstmals vor drei Jahren zusammengestellte Werk ist ab sofort in aktualisierter Form kostenlos über die Waltroper erhältlich.
 Der aktualisierte Ratgeber von Hase Bikes führt Schritt für Schritt durch den Antrag auf ein Therapierad für das Kind.Foto: Hase Bikes

Wer bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf ein Therapierad für sein Kind stellt, kann schnell im Dickicht des Behördendschungels verloren gehen. Schließlich ist in ärztliches Rezept keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse ein Therapierad bezahlt oder zumindest bezuschusst.
»Unsere Kunden stehen immer wieder vor dem Problem, dass ihre Anträge auf Therapieräder abgelehnt werden«, erklärt Hase Bikes-Vertriebsleiter Stephan Moldenhauer. Die Spezialräder des Waltroper Anbieters werden häufig im Reha- und Handicap-Bereich eingesetzt. Die beiden Liegedreiräder für Kinder und Jugendliche, »Trets« und »Trix« haben sogar Hilfsmittel-Nummern. Smit können sie von Ärzten verordnet werden. Dennoch werden viele Anträge abgelehnt. »Die Gründe hierfür sind vielfältig. Manche Anträge sind nicht vollständig, manche sind nur schlecht oder gar nicht begründet«, sagt Moldenhauer.
Wer ein Therapierad für sein Kind beantragen will, findet in dem aktualisierten Hase-Ratgeber »Action auf Rezept« alle Informationen darüber, welche Unterlagen zu einem überzeugenden Antrag gehören. »Es ist zum Beispiel wichtig, dass man mit seinem Kind zu einem Händler oder Sanitätshaus geht, bevor der Arzt das Rezept ausstellt«, betont Moldenhauer, »denn im Rezept muss detailliert aufgelistet sein, was das Kind benötigt.« Dazu gehören eben nicht nur der Name des Herstellers und des Modells samt Hilfsmittel-Nummer. Benötigtes Zubehör und Sonderausstattungen müssen auch exakt aufgeführt werden. Diese Produkte können nur im Rahmen einer persönlichen Anpassung und Probefahrt ermitteln werden. »Liegen diese Angaben nicht vor, wird die Krankenkasse diese Posten nicht übernehmen. Auch nachträgliche Änderungen, und sei es nur ein Zubehörteil, können dazu führen, dass sich die Krankenkasse weigert, das Therapierad zu bezahlen«, warnt Stephan Moldenhauer.
Mit Hilfe von Hase Bikes kann sich nun jeder, der einen Antrag auf ein Therapierad für sein Kind stellen will, ausführlich informieren. Erstellt wurde die Broschüre in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht und Experte für Hilfsmittelversorgung. »Wenn es zu einer Klage kommt, ersetzen wir damit nicht die Beratung durch einen Anwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle«, fasst Moldenhauer zusammen, »aber wir tun alles dafür, dass es gar nicht erst zu einer Ablehnung kommt.«
Besagter Ratgeber »Action auf Rezept« kann ab sofort unter www.hasebikes.com/medienportal heruntergeladen werden.

Text: Beckendorff/Hase Bikes

 

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