Der Bielefelder Teilehersteller Hebie hat von seinem Kettenschutz Chainglider ein Nachahmerprodukt entdeckt, das ein Fahrradanbieter verbaut hat. Das Original von Hebie ist patentrechtlich geschützt. Ansprechpartner bei Patentverletzungen sind für Hebie die Firmen, die das beanstandete Produkt in den Verkehr bringen…
»Bei Produkten, die Hebie seit mehreren Jahrzehnten hier in Bielefeld herstellt, wie z. B. Anhängerkupplungen oder dem Zweibeinständer REX 605, hatten wir bisher wenig Handhabe gegen Kopien vorzugehen«, so Hebie-Geschäftsführer Dirk Niermann. »Beim Chainglider ist die Rechtslage jedoch eindeutig. Neben der großen Modellvielfalt und dem umfangreichen technischen Knowhow, das wir mit der stetigen Weiterentwicklung des Produkts erworben haben, schützen uns diverse nationale und internationale Patente vor Kopierern. Schade ist nur, dass wir im Fall einer Patentverletzung nicht den Hersteller in Fernost, sondern den oder die Inverkehrbringer ansprechen müssen.« Hebie bietet daher seinen Kunden an, bei zweifelhaften Angeboten Dritter eine Stellungnahme zur Situation zu geben.
Hebie kann im unerlaubten Kopieren ihres Produktes aber auch etwas Positives sehen, denn, so heißt es aus Bielefeld: »Nur die Besten werden kopiert!«