Kommt die Helmpflicht für E-Bikes ab einem noch festzulegenden Geschwindigkeitsbereich? Die Bundesregierung hat die „Kleine Anfrage“ der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Kirsten Lühmann, Sören Bartol sowie weiterer Abgeordneter und der SPD jetzt insofern beantwortet, eine Prüfung einzuleiten.
In der vorliegenden Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/6535 vom 26. Juli)) heißt es unter anderem: „Die Bundesregierung begrüsst die für bestimmte Personengruppen gestiegene Mobilität durch den Einsatz von elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pedelecs). Sie weist jedoch ausdrücklich auf die Gefahren für die Verkehrssicherheit bei schnellfahrenden Pedelecs hin. Pedelecs, deren Geschwindigkeiten mit Tretunterstützung 25 km/h übersteigen, unterliegen den Anforderungen der Richtlinie 2002/24/EG. Diese Richtlinie soll mit geänderten Anforderungen, auch für ‚schnelle Pedelecs’, durch eine Verordnung der EU abgelöst werden; die Erörterungen bei der EU-Kommission hierzu dauern an, eine Anwendung der geänderten Anforderungen wird frühestens 2013 möglich sein.“
Um jedoch den gestiegenen Mobilitätsbedürfnissen einerseits und einer hinreichenden Verkehrssicherheit andererseits Rechnung zu tragen, beabsichtige die Bundesregierung kurzfristig eine Überprüfung der geltenden Vorschriften, damit erkennbare ungeregelte Bereiche – auch als Folge der Marktentwicklungen – einer Regelung zugeführt werden könnten. Dabei sei auch zu prüfen sein, wie „Fahrräder“ mit Tretunterstützung bis 30 km/h (Kleinkrafträder) zukünftig einzustufen sind. Entsprechende Vorschriftenänderungen müßten gegebenenfalls bei der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten notifiziert werden. Heißt auch, dass seitens der EU weiterhin genau überprüft wird, eine neue Fahrzeugklasse für schnelle E-Bikes & Pedelecs zu kreieren.
– Jo Beckendorff –