Die Neuentwicklung der Spezialradmanufaktur HP Velotechnik, das Trike Gekko fxs, hat vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen nach einem mehrmonatigen Entscheidungsprozess eine Hilfsmittelnummer bekommen. Damit attestierten die Versicherer seine Qualität als medizinisches Hilfsmittel und die grundsätzliche Leistungspflicht der Kassen für bestimmte Indikationen.
Seit dem 12. 4. 2016 ist das standsichere Rad im deutschen Hilfsmittelverzeichnis mit der Nummer 22.51.02.0061 gelistet.
Das variabel und individuell einstellbare Rad werde damit für eine ganze Reihe von Kostenträgern höchst interessant, meint der Spezialradhersteller aus Kriftel. So könne ein Autoversicherer einem Unfallgeschädigten zu neuer Mobilität verhelfen. Ein weiteres Einsatzfeld biete sich für Berufsgenossenschaften, wenn sie für ihre Mitglieder im Falle eines Berufsunfalls nach unterstützenden Therapieformen suchen.
Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Hilfsmittelnummer ist eine CE-Konformitäts-Erklärung des Herstellers für sein Produkt gemäß der Europäischen Medizinprodukte Richtlinie; diese Erklärung ist in der gesamten EU gültig. Wichtigster Bestandteil der für das Gekko fxs vorgelegten 1.500-seitigen Dokumentation ist die Gebrauchstauglichkeitsstudie.
Für ein anerkanntes Hilfsmittel kann der behandelnde Arzt, so er den Einsatz als erforderlich für den Heilungsprozess erachtet, ein »Rezept« ausschreiben. Laut HP Velotechnik kann der Käufer sein »Rezept« entweder im Sanitätsfachhandel einlösen oder bei einem entsprechend zertifizierten Fahrradhändler.
Zur Schulung auf dieses spezielle Rad als Medizinprodukt hatte HP Velotechnik im Februar rund 50 Händler aus Deutschland und dem europäischen Ausland versammelt (der RadMarkt berichtete).
Foto: HP Velotechnik