Da reichte auch nicht mehr der am 19. Juli getätigte Verkauf der Huffy Sportsdivision an Russell Corporation (s.RM 9/04): Gestern (20. Oktober) hat Huffy Corporation einen Vergleich nach Kapitel 11 des us-amerikanischen Insolvenzgesetzes anmelden müssen.
Der Vergleich gilt für alle in den USA und Kanada ansässigen Tochtergesellschaften – inklusive Huffy Bicycle Company.
Das sogenannte „Chapter 11“ ist eine im amerikanischen Recht vorgesehene Schutzperiode, die zur Reorganisation des Unternehmens genutzt werden muss. Lieferanten können während dieser Zeit bereits geschlossene Verträge weder ändern noch kündigen. Ziel ist die Erarbeitung eines Geschäfts- und Zahlungsplans, mit dem die Gesellschaft aus der Krise gelangt. Anders ist dagegen das Vorgehen nach Kapitel 7 des amerikanischen Bundeskonkursgesetzes (Bankruptcy Code). Danach geht es um die Liquidation des Unternehmens und damit um die vollständige Auflösung der Konkursmasse zur „Befriedigung der Gäubiger“.
Am 16. August hatte die New Yorker Börse (NYSE) bereits den Kursverfall der Huffy-Aktien mit der Aussetzung des Handels dieses Wertes quittiert (siehe auch RadMarkt 9/04). Wenn der Börsenwert einmal für einen gewissen Zeitraum unter den Grenzwert von 50 Millionen US$ fällt, muss sich die Aktie vom NYSE verabschieden und darf nur noch über den sogenannten OTC-Handel (= „over-the-counter“) angeboten werden. Die danach vom Huffy-Management getroffenen Entscheidungen konnten das Unternehmen auch nicht mehr retten. Jetzt werden sich Gläubiger und Management unter dem Schutz von Chapter 11 an einen Tisch setzen und über die Zukunft von Huffy entscheiden. Glück im Unglück: Ein Investor hat dem einst größten Bikeanbieter Nordamerikas kurzfristig 50 Millionen US-Dollar zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit bereitgestellt.
In Amerika ist Huffy stark mit seinen Fahrradprodukten im Massenmarkt vertreten.
– Jo Beckendorff –