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Investorengruppe übernimmt insolvente E-Bike-Marke Qwic
Wie der bestellte Insolvenzverwalter Stephan van de Kant von S.D. van de Kant Advies B.V. gegenüber dem RadMarkt auf Nachfrage bestätigt, konnte im Fall der Anfang November letzten Jahres eingereichten Insolvenz von Qwic-Macher Hartmobile B.V. eine Vereinbarung mit einem bis dato nicht näher benannten Investorenkonsortium ausgehandelt werden. Ab 1. März 2024 werden detaillierte Einblicke in die Pläne und Initiativen zur Fortführung des derzeit weiterlaufenden Betriebs bekannt gegeben.
Foto: Qwic

Nach Abschluss der Vereinbarung mit den neuen Eigentümern wurden die Mitarbeiter, die eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Weiterführung des Unternehmens gespielt haben, über die Entwicklung informiert. Ihre weitere Mitwirkung wird laut Insolvenzverwalter auch von entscheidender Bedeutung sein, wenn die Marke Qwic unter den neuen Eigentümern in ihr nächstes Kapitel übergeht.
Um etwaige Bedenken auszuräumen und die nahtlose Auslieferung von Bestellungen sicherzustellen, verpflichten sich die neuen Eigentümer zu einer offenen Kommunikation. Sie werden sich umgehend mit allen Fachhandels-Partnern in Verbindung setzen. Zudem wird die neue Eigentümer-Gruppe einen umfassenden Einarbeitungsprozess einleiten und sich die Zeit nehmen, alle Aspekte des Unternehmens kennenzulernen. Dazu gehören der Aufbau von Beziehungen zu Lieferanten, die Pflege von Kunden-Kontakten und der Austausch mit derzeitigen und ehemaligen Mitarbeitern.
Fazit vom Insolvenzverwalter Stephan van de Kant: »Mit Blick auf die Zukunft können sich die Verbraucher auf weitere Aktualisierungen und Informationen über die Wiederbelebungs-Bemühungen von Qwic freuen.«
Letztendlich noch einmal der Hinweis, dass der bisherige Qwic-Macher Hartmobile unter anderem auch wegen einer laut Anbieter »ungerechtfertigten Nachforderung der Zollbehörde auf die Einfuhr von Fahrrad-Rahmen und -Komponenten aus Taiwan in Höhe von 12 Millionen Euro« in finanzielle Schieflage geraten war. So traf eine stagnierende E-Bike-Nachfrage auf einen zusätzlichen und kurzfristig nicht zu stemmenden Kostenfaktor.
In diesem Zusammenhang hatte der E-Leichtfahrzeug-Lobbyverband Leva-EU in seinem November-Newsletter über die unterschiedliche Auslegung der Zolldienste in den EU-Mitgliedsstaaten geklagt: »Dieses unterschiedliche Vorgehen kann in der Spitze zu Zoll-Geldstrafen von bis zu 2.000 Prozent führen. Die kann man zwar vor Gericht anfechten, müssen aber zuerst einmal gezahlt werden. Dieser Tatbestand kann Unternehmen – wie vor einigen Tagen geschehen – in den Konkurs treiben.« Dieser Verweis galt definitiv der Hartmobile-Insolvenz.

Text: Jo Beckendorff

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