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Kassen ohne TSE: DFKA berichtet über erste Bußgeldverfahren

Der DFKA (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V.) weist Anwender von Kassensystem auf seiner Website darauf hin, dass es höchste Zeit ist, elektronische Kassensysteme mit zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) auszustatten: »Eine Umrüstung von Kassensystemen mit zertifizierten TSE bereits hätte erfolgen müssen oder [hat] nunmehr unverzüglich zu erfolgen. Verstöße gegen die Anforderungen an die Kassenführung sind Ordnungswidrigkeiten, für die Bußgelder bis zu einer Höhe von Euro 25.000 verhängt werden können«, erklärt der Verband dort.

Dem DFKA zufolge seien bereits Bußgeldverfahren gegen Kassenanwender eingeleitet worden, die der Pflicht eine Kasse mit zertifizierter TSE zu betreiben nicht nachgekommen sind, obwohl die Nachrüstung einer TSE möglich gewesen wäre.
Wie Dieter Koll vom Kassensoftware-Anbieter Velodata in Stolberg dazu klarstellt, lässt die Abgabeordnung nur eine Übergangsregelung nur für »normale Registrierkassen, die nachweislich zwischen dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 gekauft wurden« und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind. Diese dürfen bis 31.12.2022 weiter benutzt werden. PC-Kassen sind nicht mehr zugelassen.
Die technische Sicherheitseinrichtung ist ein System, das die Kassen-Buchungen manipulationssicher und für die Finanzbehörden nachvollziehbar protokolliert und signiert. Es gab unterschiedliche Nichtbeanstandungsregelungen, nach denen elektronische Kassensysteme ohne TSE noch nicht bemängelt wurden, die bundesweite ist zum 30.9.2020 ausgelaufen, manche Bundesländer hatten verlängert, aber auch nur bis zum 31. März 2021.

https://dfka.net/bussgeldverfahren-wegen-der-nutzung-einer-kasse-ohne-tse/

vz

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