Kein Strafzoll für »Tigerstaaten«

Der vor fünf Jahren verhängte Strafzoll auf Fahrräder aus den sogenannten „Tigerstaaten“ ist nun aufgehoben. Im Jahre 2005 soll auch der Anti-Dumping-Strafzoll auf Fahrräder aus China auslaufen.

Am 11. April dieses Jahres gab die EU-Kommission eine »Einleitung der Überprüfung« des bevorstehenden Außerkrafttretens der bestehenden Anti-Dumping-Strafzölle von Fahrrädern mit Ursprung aus den drei »Tigerstaaten« Indonesien, Malaysia sowie Thailand bekannt. Am 24. Mai wurde laut der Verordnung des Rates – nachzulesen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften – »die Einstellung des Anti-Dumpingverfahrens betreffend dieser Einfuhren« beschlossen. Somit ist der vor fünf Jahren und auf Betreiben des Europäischen Fahrrad-Industrieverbandes EBMA verhängte Strafzoll seit dem 25. Mai 2002 außer Kraft getreten. Der 1996 verhängte EU-Strafzoll für die Anbieter jener Tigerstaaten lag zwischen 13 und 19,4 Prozent.
Eine (mögliche) Verlängerung des Strafzolls auf weitere fünf Jahre wurde nicht in Betracht gezogen, weil aus Sicht der Kommission von betroffener Seite – sprich von den EU-Fahrradproduzenten – keine ausreichenden Hinweise für eine Schädigung ihrer Geschäfte bei Aussetzen des besagten Strafzolls vorlagen.
Am 12. Januar hatte EBMA-Chef Brian Montgomery fristgerecht einen Überprüfungsantrag des auslaufenden EU-Strafzolls eingereicht. Dort hatte er auch nicht wenige Gründe für eine Fortsetzung des Strafzolls aufgeführt. Weil das Interesse an diesem Thema aber derzeit selbst bei den betroffenen EU-Produzenten nicht im Rampenlicht zu stehen scheint, nahm die EBMA mit einem an die Kommission gerichteten Schreiben vom 6. Februar den Antrag auf Überprüfung offiziell zurück.
Was EU-Produzenten derzeit nämlich eher beunruhigt, ist der im Jahre 2005 auslaufende Anti-Dumping-Strafzoll auf Fahrräder made in China. Denn während die Fahrräder aus den besagten Tigerstaaten mittels Strafzoll nahezu gänzlich ausgebremst wurden, rollt China-Ware weiterhin – und somit trotz Strafzoll offenbar wettbewerbsfähig – in die EU.
Deshalb wurde der Strafzoll auf China-Bikes auch schon verlängert. Allerdings ist er beim Außerkrafttreten der zweiten Fünf-Jahres-Periode in 2005 kaum noch verlängerbar. Denn einen mehr als zehn Jahre laufenden EU-Strafzoll wird es kaum geben.

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