Bisher können Beamte noch nicht in den Genuss eines geleasten Dienstrades kommen. Doch das könnte sich ändern. Einige Bewegungen hat Leasingdienstleister Baron Mobility Service (mein-dienstrad.de) aus Oldenburg zusammengetragen.
Seit 2012 gilt das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder und E-Bikes, so dass Leasingraten dafür bei Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft durch eine Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen werden dürfen. Bei Beamten dürfen jedoch laut Tarifvertrag lediglich Beiträge für die Altersvorsorge vom Bruttoentgelt abgezogen werden. Auch im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebe es Gehalt nur als Geld und nicht als Sachlohn.
In Berlin ist gegenwärtig ein Volksentscheid Fahrrad in Vorbereitung: Wenn der Volksentscheid alle Voraussetzungen erfüllt, werden 2017 im Rahmen der Bundestagswahl die Berliner dann auch über ein Gesetz zur Förderung des Radverkehrs entscheiden. Und das sieht in §20 vor, dass das Land Berlin seinen Mitarbeitern ähnlich wie bei Dienst-Pkw die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung für Fahrräder anbietet.
Aus Bielefeld schickte der dortige Oberbürgermeister Pit Clausen einen Brief an die kommunalen Arbeitgeberverbände, in dem er anregte, sich mit der Thematik zu beschäftigen, zitiert Baron die Lokalzeitung Neue Westfälische. Und auch in Baden-Württemberg ist Bewegung zu sehen: Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung zufolge habe die Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splett, angekündigt, dass man bei der nächsten Änderung des baden-württembergischen Landesbesoldungsgesetzes – etwa zur Anpassung der Bezüge – eine Fahrradklausel aufnehmen werde. Ende 2016 wird der Tarifvertrag der Länder für die Angestellten neu verhandelt, allerdings müssen hier alle Länder mehrheitlich einer Änderung zustimmen. Oder für die Gehaltsumwandlung eine Öffnungsklausel vereinbaren.
vz/Foto: mein-dienstrad.de