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Dienstrad-Leasing: Provider versteuern geldwerten Vorteil

Leasingprovider dürfen, wenn der Arbeitnehmer nach dem Ende des Leasingvertrages das Dienstrad übernimmt, für den entstehenden geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers pauschal die Versteuerung übernehmen. Wie die Freiburger Leaserad, Anbieter des Jobrad-Leasings, und Bikeleasing-Service aus Uslar jetzt mitteilen, haben die obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundes Ende September ihr Okay für diese Pauschalversteuerung gegeben.

Wie bereits berichtet gehen die Finanzbehörden seit Mai 2017 einheitlich davon aus, dass ein Dienstrad nach Ende der 36 Monate Leasinglaufzeit lohnsteuerlich mit einem Marktwert von pauschal 40 Prozent des Listenpreises angesetzt werden muss. Zuvor hatten die Leasingprovider aber in der Regel dem Dienstradler ermöglicht, sein Dienstrad nach dem Ende der Laufzeit für 10 Prozent des Listenpreises zu übernehmen. Nach dem neuen Wertansatz der Finanzbehörden entsteht durch den günstigeren Gebraucht-Kaufpreis ein geldwerter Vorteil: Kauft er das Rad zu einem Gebraucht-Kaufpreis von 10 Prozent des Neuwertes muss er also theoretisch 30 Prozent des Neuwertes als geldwerten Vorteil mit seiner Lohnsteuerabrechnung versteuern.
Damit das Dienstradleasing nicht durch diese Steuerlast unattraktiv wird, haben Jobrad und Bikeleasing Service sich verpflichtet, die Versteuerung des bei Übernahme nach dem Laufzeitende entstehenden geldwerten Vorteils zu übernehmen. Der günstige Gebrauchtpreis wird dann als Zuwendung betrachtet, für die der geldwerte Vorteil durch den Zuwendenden nach den Regeln des §37b EStG pauschal versteuert werden kann. Dass diese Regelung bundesweit für das Dienstradleasing angewendet werden kann, sei neu und nach dem Beschluss der Finanzbehörden von Ende September nun rechtssicher, erklärt Leaserad. Ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums werde für Anfang November erwartet, ergänzt Paul Sinizin von Bikeleasing-Service.
Für die bereits abgeschlossenen Leasingverträge beabsichtigen sowohl Jobrad als auch Bikeleasing-Service weiterhin, das Dienstrad am Laufzeitende zum zunächst kommunizierten Gebraucht-Kaufpreis von 10 Prozent anzubieten. Für neue Verträge werden allerdings die Gebrauchtkaufpreise angehoben: Bei Jobrad für ab dem 1. November 2017 beantragte Diensträder auf 17 Prozent des Neupreises, bei Bikeleasing-Service für Verträge ab dem 1. Oktober 2017 auf 18 Prozent. 
Auch die ZEG-Leasingtochter Eurorad hatte schon angekündigt, die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Übernahme des Dienstrades zu übernehmen. Eurorad setzt sowohl bei Neuverträgen als auch bei den bereits abgeschlossenen Verträgen den Gebrauchtkaufpreis mit 15 Prozent des ursprünglichen Verkaufspreises an. In den Programmen  mein-dienstrad.de und leasing-ebike.de wird ebenfalls der Anbieter, die Baron Mobility Service, die Versteuerung des geldwerten Vorteils übernehmen. Ab November gelte in neu abgeschlossenen Verträgen ein Gebrauchtpreis von 15 Prozent des Listenpreises, erklärt Ralf Bankowsky. Wie es mit dem Leasingprogramm mein-leasingrad.de weitergeht, das Baron gemeinsam mit Hartje anbietet, stehe noch nicht fest. Andere Anbieter wie Businessbike und Derby Cycle (Lease-a-bike) wollen noch die offizielle bundesweite Verfügung abwarten, bevor sie eine Aussage über ihr Vorgehen machen. Voraussichtlich werden die Gebrauchtpreise künftig auf maximal 15 Prozent des UVP angehoben, heißt es von Businessbike-Geschäftsführer Andreas Gundermann. Frank Stargardt von Derby Cycle erläutert: »Wir würden die Pauschalversteuerung nach Paragraph 37b begrüßen, bereiten uns aber auf verschiedene Szenarien vor.«

Jobrad: »Diensträder sollen finanziell attraktiv bleiben«
Die Übernahme der Versteuerung wird für die Provider nicht billig, wie Jobrad-Geschäftsführer Ulrich Prediger einräumt:  »Auf uns kommen damit erhebliche Kosten zu. Aber es ist uns ein Anliegen, dass Diensträder für Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziell attraktiv bleiben. Wir wollen mehr Menschen aufs Rad bringen.«
Durch die Vereinheitlichung des lohnsteuerlich anzusetzenden Marktwerts auf 40 Prozent habe die Dienstradleasing-Branche vor einer Herausforderung gestanden, die den schnell wachsenden Markt hätte bremsen können. Denn der günstige Erwerb des Leasingrades am Ende der Laufzeit ist neben den Steuern und Sozialabgaben, die der Arbeitnehmer durch die Gehaltsumwandlung für die Leasingrate einspart, der Hauptgrund, warum sich das Dienstradleasing lohnt.
»Wir haben sofort das Gespräch mit Finanzbehörden auf verschiedenen Ebenen gesucht, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Schließlich leistet das Dienstrad-Konzept nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern entlastet den Verkehr und bringt die Menschen dazu, sich täglich zu bewegen«, erklärt Holger Tumat, zweiter Leaserad-Geschäftsführer.  Wie vor fünf Jahren, als Leaserad sich zusammen mit sechs Verbänden und Vereinen wie dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) für die Übertragung des Dienstwagenprivilegs auf Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes einsetzte und damit den Markt des Dienstradleasings überhaupt erst eröffnete, sei Leaserad nun wieder »Impulsgeber«. Prediger: »Davon profitieren nicht nur wir, sondern die gesamte Branche. Dienstradleasing wird weiter wachsen und langfristig die Städte von verstopften Straßen befreien.«

vz/ Grafik: Leaserad

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