Erst Anfang September mußte die US-Investmentbank Lehman Brothers Holding Inc. Milliardenverluste eingestehen. Mitte des Monates folgte die zweite Hiobsbotschaft: Am Montag 15. September wurde ein Insolvenzantrag nach Chapter 11 beantragt. Bei Chapter 11 handelt es sich im US-Insolvenzrecht um einen freiwilligern Vergleichsantrag, das die Möglichkeit bietet, sich komplett zu entschulden. Anders ausgedrückt: Es wird den in die Krise geschlitterten Unternehmen ein temporärer Gläubigerschutz im Rahmen des US-Konkursgerichts“ zugesprochen.
Erst im August gab US-Fahrradkomponenten-Anbieter Sram Group (Marken Avid, RockShox, Sachs, Sram, Truvativ) bekannt, das sich Investor Lehman Brothers über seine Tochter Lehman Brother Merchant Banking (kurz LBMB) mit einer Minderheitsbeteiligung von 40 Prozent an Sram Group beteiligen wird (der RadMarkt berichtete). Die komplette Beteiligung des Großinvestors sollte bis Oktober dieses Jahres über die Bühne sein.
Der oben genannte Insolvenzantrag betrifft allerdings ausschließlich die LBMB-Mutter Lehman Brothers Holding Inc. und nicht deren Töchter. Deshalb läßt sich derzeit auch noch nicht vorhersagen, wie und ob überhaupt diese Insolvenz Einfluß auf den vorab bekannt gegebenen Deal zwischen LBMB und Sram Group hat. Banker sagen: Die Lehman-Insolvenz kann, aber muß nicht unbedingt Einfluss auf die weiteren Geschäfte der Lehman-Tochtergesellschaften haben – Fortsetzung folgt.
– Jo Beckendorff –