Der E-Leichtfahrzeug-Lobbyverband Leva (steht für »Light Electric Vehicle Association«) weist noch einmal darauf hin, dass die Typenregulierungs-Richtlinie 2002/24 für bisher nicht verkaufte Speed-Pedelecs offiziell ab 1. Januar 2018 unwirksam wird. Diese schnellen bis zum 45 km/h-Pedelecs müssen dann entweder an die neue Richtlinie 168/2013 angepasst – oder die Beendigung der Serienfertigung registriert werden.
In diesem Zusammenhang bietet Leva-Europe seine Hilfe an: »Wir leisten Speed-Pedelec-Anbietern sowohl Hilfestellung dabei, die neue Regelung zu verstehen als auch bei der Beantragung der ab 1.1.2018 neuen Regulierungen ihrer bisher unter die 2002-Directive fallenden Speed-Pedelecs.«
Interessenten wenden sich bitte entweder direkt an Leva-EU-Manager Annick Roetynck (e-mail leva-eu@telenet.be, Tel. ++32-9-233 60 05) oder direkt hier.
Text: Jo Beckendorff/Leva